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Frage geschrieben am 12.04.2010 13:11:14

wohnungsverkauf inÖsterreich

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1015
ich bin deutsche ubnd auch hier steuerpflichtig. Habe in Österreich eine Wohnung geerbt, die ich nun verkaufen möchte. Die Wohnung war 8 Jahre im Besitz des Erblassers. meine Frage wenn ich nun die Wohnung verkaufe muss ich für den Mehrerlös Spekulationssteuer zahlen und in welcher Höhe. Kann ich bei der Berechnung der Spekulationssteuer Küchenmöbel, etc., die ich in dem Kaufvertrag gesondert ausweise abziehen.z.B. - Kaufpreis vor 8 Jahren XX (ohne diese Einbauten)- Kaufpreis heute YY zuzüglich ZZ für versch. Einbauten


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Diese Antwort ist vom 12.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 12.04.2010 14:30:29
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

1. Wie in Deutschland erhebt auch Österreich Grunderwerbsteuer (3,5 %) beim Verkauf von Immobilien. Der Grunderwerbsteuer unterliegen u.a. alle Kaufverträge und sonstige Verträge, die einen Anspruch auf Übereignung geben. Dabei sind der Grundstückserwerb von Todes wegen i.S.d. Erbschafts- und Schenkungssteuer von der Besteuerung ausgenommen

2. Eine allgemeine Vermögensteuer besteht in Österreich nicht.

3. Veräußerungsgewinne werden wie in Deutschland im Rahmen der allgemeinen Einkommensteuer dann als steuerpflichtige Spekulationsgewinne behandelt, wenn bestimmte Spekulationsfristen zwischen Ankauf und Verkauf nicht eingehalten werden (im Normalfall 10 Jahre). Dies gilt nicht bei der Veräußerung von Eigenheimen. Hier gilt eine Haltefrist von 2 Jahren.

Soweit die Immobilie vermietet wurde und Erlöse aus Vermietung und Verpachtung erzielt wurden, unterliegt dies der Spekulationssteuer.

4. Küchenmöbel können hierbei herausgenommen werden, was aber in dem Kaufvertrag dann auch entsprechend umzusetzen ist.

5. Die Besteuerung orientiert sich dann am Kaufpreis der im notariellen Vertrag vereinbart wurde.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick vermitteln.

Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

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