Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 21 weitere Antworten zum Thema Wohlverhaltensphase.
kann der insolvenzverwalter in der wohlverhaltensphase mietkaution pfänden?
wir wollen umziehen der IV meldete beim vermieter das er aus den 800€ kaution 400€ haben will diese kaution wurde von meiner lebensgefährtin bezahlt nachweis vorhanden diese kaution soll für die neue wohnung beim gleichen mieter genommen werden.
darf er in der WVP dies pfänden mein Freibetrag ist 1560€ ich habe nicht mal 700€ alg 2 für 6 personen zum leben
Antwort geschrieben am 13.04.2011 22:07:42 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Stephan Bartels
Koopstraße 20, 20144 Hamburg, Tel: 040/480678-0, Fax: 040/480678-48
Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Markenrecht
Bewertungen: 142
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vielen Dank für Ihre Frage, die ich vor dem Hintergrund der von Ihnen mitgeteilten Informationen im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:
Wenn das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben ist (worüber Sie einen gerichtlichen Beschluss erhalten hätten) kann der Insolvenzverwalter die anteilige Kaution nicht von Ihnen verlangen, da Sie aufgrund der abgegebenen Abtretungserklärung nur noch zur Abtretung Ihrer pfändbaren Einkünfte verpflichtet wären. Ihr Vermögen(wozu die Kaution zählen würde) unterläge dann nicht mehr der Verwertung durch den Insolvenzverwalter.
Solange das Insolvenzverfahren aber läuft, sind Sie verpflichtet, Ihr gesamtes pfändbares Vermögen und Einkommen an den Insolvenzverwalter abzugeben. Die Kaution stellt Vermögen dar, welches grundsätzlich pfändbar ist, wenn keine Voraussetzungen für eine Unpfändbarkeit vorliegen (z.B. Kfz, welches für die Einkommenserzielung zwingend benötigt wird). Anhaltspunkte für eine solche Voraussetzung können Ihren Angaben nicht entnommen werden. Damit ist die Kaution im Ergebenis pfändbar.
Darauf, dass die Kaution von Ihrer Lebensgefährtin bezahlt worden ist kommt es nicht an. Die Rückzahlung der Kaution steht dem Mieter zu und fällt in dessen Vermögen, unabhängig davon, wer die Kaution bezahlt hat.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine angenehmere Antwort mitteilen kann. Ich empfehle, dass sie versuchen mit dem Insolvenzverwalter eine Ratenzahlung zu vereinbaren, damit die Anmietung der neuen Wohnung nicht an der fehlenden Kaution scheitert.
Für ein kostenlose Nachfrage zu meiner Antwort stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Bartel
Rechtsanwalt, Hamburg
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20144 Hamburg
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Email: mail@rechtsanwalt-bartels.de
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.04.2011 22:26:36
ich habe einen beschluss vom 26.10.2010 über ein insolvenzeröffnungsverfahren gefunden desweiteren wurde vom IV im januar 2011 eine tabelle nach § 175 zugestellt ich denke das ich in der wohlverhaltensphase bin. Oder müsste ich beim gericht nachfragen wegen des abschlusses des verfahrens?
ich habe einen beschluss vom 26.10.2010 über ein insolvenzeröffnungsverfahren gefunden desweiteren wurde vom IV im januar 2011 eine tabelle nach § 175 zugestellt ich denke das ich in der wohlverhaltensphase bin. Oder müsste ich beim gericht nachfragen wegen des abschlusses des verfahrens?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 13.04.2011 22:35:55
Sie befinden sich offenbar noch im Insolvenzverfahren. Die Wohlverhaltensphase beginnt mit der gerichtlichen Ankündigung der Restschuldbefreiung. Auch hierüber erhalten Sie einen entsprechenden Beschluss. Im Zweifel rate ich dazu bei Gericht Einsicht in die Insolvenzakte zu nehmen. Auf telefonische Ausküngte sollten Sie sich nicht verlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg
Sie befinden sich offenbar noch im Insolvenzverfahren. Die Wohlverhaltensphase beginnt mit der gerichtlichen Ankündigung der Restschuldbefreiung. Auch hierüber erhalten Sie einen entsprechenden Beschluss. Im Zweifel rate ich dazu bei Gericht Einsicht in die Insolvenzakte zu nehmen. Auf telefonische Ausküngte sollten Sie sich nicht verlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Bartels
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