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Frage geschrieben am 12.06.2005 23:31:00

wieder und wieder-holungstäter im strassenverkehr

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3223
ich habe ein sehr komplexes problem und brauche mal kompetente auskunft. vor ca. 2 jahren wurde mir aufgrund einer alkoholfahrt (0,7 promille) der Führerschein für 1 monat entzogen.nicht ganz 1 jahr später wurde ich erneut erwischt (ebenso ca. 0,7 promille). diesmal gab es 3 monate führerscheinentzug und die doppelte gelstrafe. zwischendurch gab es hin und wieder geschwindigkeitsüberschreitungen (auch mit 1 oder 2 punkten bedacht, so dass ich dann ca. 10 oder 11 punkte hatte. zusätzlich bekam ich die aufforderung, mal an einer verkehrsschulung teilzunehmen, um punkte abzubauen. da aber Alkohol punkte eh nicht abzubauen gehen, ließ ich´s einfach ...
nun wurde ich aber aktuell auf der autobahn per viedeofahrzeug erwischt, ich war ca. 45 km/h zu schnell und hielt den abstand wohl zu gering.
kann mir jemand sagen, was mich erwarten wird. habe ich mit einem langen führerscheinentzug zu rechnen? droht mir eine mpu? womit muss ich rechnen???
danke im voraus,


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 13.6.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 13.06.2005 14:46:06
Rechtsanwalt Georg Calsow
Kurfürstenstraße 23, 10785 Berlin Tiergarten, Tel: 030/23005698, Fax: 030/23005699
Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Strafrecht, Tierrecht, Mietrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich wie folgt:
Für die Beantwortung der Frage gehe ich, da weitere Angaben fehlen, davon aus, dass es zu keiner Gefährung gekommen ist und sich der Verstoß außerhalb geschlossener Ortschaften ereignet hat. Weiterhin gehe ich davon aus, das sich die Geschwindigkeitsüberschreitung und die Unterschreitung des Mindestabstandes in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang ereignet haben und somit tateinheitlich zu bewerten sind. Da Sie keine Angaben zur Höhe der gefahrenen Geschwindigkeit ebensowenig wie zur Größe des Abstandes gemacht haben, gehe ich davon aus, das der Geschwindkeitsverstoß bezüglich der zu erwartenden "Strafe" überwiegt.

Danach müssen Sie mit einem Fahrverbot von mindestens 1 Monat, 100 € Geldbuße und 3 Punkten rechnen. Aufgrund Ihrer Voreintragungen ist aber eine Erhöhung der Geldbuße und/oder eine Verlängerung des Fahrverbots zu erwarten. Da dies im Ermessen der Behörde steht, sind verläßliche Angaben leider nicht möglich.

Wenn Sie mit den zu weiteren Punkten insgesamt die 14 Punkte erreichen, wird die Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen. Für den Fall, dass Sie daran nicht teilnehmen wird sie Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis androhen. Für den Fall der Entziehugn müssen Sie dann vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis mit der Anordnung einer sog. MPU rechnen.

Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt


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