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Frage geschrieben am 05.02.2011 11:25:38

wieder heirat

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1197
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 75 weitere Antworten zum Thema Heirat.
bin in deutschland geboren und 48jahre alt
bin seit sep,2005 geschieden in deutschland
mein mann ist juni,2007 verstorben.
nun möschte ich wieder heiraten,
brauche also ein ehefähigkeitszeugnis
bin in italien aber noch nicht geschieden
also was brauche ich für papiere um wieder heiraten zu können und muss ich irgend welche papiere übersetzen lassen bitte um hilfe

danke im voraus


Antwort geschrieben am 05.02.2011 11:52:17
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
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Sehr geehrte Fragestellerin:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:

Ein Ehefähigkeitszeugnis wird in der Regel nur für ausländische Bürger benötigt, da nur diese nach Art. 13 Abs. 1 EGBGB ausländischem Recht unterliegen.

Sie gaben leider nicht an, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Sind Sie Deutsche wird kein Ehefähigkeitszeugnis gebraucht, da für Sie hinsichtlich der Eheschließung deutsches Recht gilt.

Sind Sie Ausländerin, müssen Sie das Zeugnis vorlegen. Italien stellt ein solches aus. Es ist aber zu vermuten, dass wenn die Ehe in Italien stattgefunden hatte, das deutsche Scheidungsurteil in Italien anzuerkennen sein muss.

Wenn Sie aber deutschem Recht unterliegen, müsste das deutsche Scheidungsurteil reichen, da diese Wirkung in Deutschland entfaltet.

Bitte klären Sie den Sachverhalt hinsichtlich der Vorgeschichte (Staatsangehörigkeit/en der Verlobten, wo haben Sie den Ex-Mann geheiratet, was für eine Staatsangehörigkeit er hatte, usw.) mittels der kostenlosen Nachfragefunktion, damit ich eine abschließende Prüfung vornehmen kann.

Sie werden aber aller Wahrscheinlichkeit nach Eheurkunde und Scheidungsurteil vorlegen müssen.

Bei der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt werden Sie aber weiter beraten.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen.

Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.02.2011 12:30:12

in deuschland geboren,ich bin italieniche
stattsbürgerin

indeuschland geheiratet und deschieden

ehemann deutcher und jetst tot nach der scheidung
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 05.02.2011 12:47:17

OK, dann gilt für Sie Ehefähigkeitszeugnis zu besorgen. Dafür werden Sie mit Sicherheit die Anerkennung der Ehescheidung in Italien beantragen müssen, wofür das Urteil übersetzt und mit Apostille versehen werden muss. Alles weitere läuft über das italienische Konsulat (Weiterreichung der Unterlagen an die zuständige italienische Gemeinde zwecks Registrierung).-

Ob die Tatsache, dass der Ex nunmehr verstorben ist, von diesem Erfordernis befreit, kann ich leider nicht beurteilen. Sie sollten dies beim Konsulat fragen. Sinnvoll wäre sicherlich, eine übersetzte Sterbeurkunde auch einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen
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