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Frage geschrieben am 04.02.2011 04:48:24

vorzeitige kündigung fitness-studiovertrag

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2964
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 469 weitere Antworten zum Thema Kündigung.
hallo und guten tag,

ich habe eine 24-monats-fitness-studiovertrag geschlossen, den ich jedoch nach wenigen monaten aus zeitlichen gründen nicht mehr nutzen konnte.

hoffend darauf, dass eine außerordentliche Kündigung akzeptiert wird habe ich per einschreiben gekündigt, meine beiden zugangskarten mit zurückgeschickt und den bankeinzug widerrufen.

das studio hat darauf nicht reagiert (einschreiben wurde ordnungsgemäß zugestellt) und auch weiter abgebucht. schließlich habe die beiden nach der Kündigung noch eingezogenen beiträge mit Widerruf zurückgehen lassen und gleichfalls meine bank über den einzugswiderruf informiert.

das studio hat auf all dies nach wie vor nicht reagiert, stattdessen kam eine zahlungsaufforderung von der creditreform über die restsumme des 24-monatsvertrages verbunden mit gut 100,00€ kosten.
ich habe nach dort die außerordentliche kündigung erörtert und gleichfalls den mir unangemessen erscheinenden kosten widersprochen (nach meinem dafürhalten hätte das studio ja auch selbst reagieren können statt den kostenprovozierenden umweg über ein inkasso-unternehmen zu machen).
von der creditreform erfolgte gleichfalls keine reaktion, ich habe noch zweimal an die sache erinnert - ohne erfolg.

schließlich erging - veranlasst von einer anwaltskanzlei - ein mahnbescheid, gegen den ich widerspruch eingelegt und gleichzeitig mit der anwaltskanzlei versucht habe, eine vernünftige lösung herbeizuführen.
diese kanzlei legt einen äußerst rüden ton an den tag und teilt mit, 'es gäbe nichts zu kündigen' und folglich bestünde auch keine veranlassung auf die hiesige kündigung zu reagieren.
ich müsse schlicht und ergreifend zahlen. ich habe eine vergleichszahlung angeboten, die abgelehnt wurde.
mir wird anheimgestellt, den mahnbescheidswiderspruch zurückzuziehen und sofort hauptforderung und alle kosten nebst zinsen zu zahlen, andernfalls müsste ich mich wohl von 'höher sitzenden amtspersonen in schwarzer robe' verurteilen lassen, was dann richtig teuer werde...
besagtes fitness-studio habe schon zahlreiche solcher klagen erfolgreich gegen kunden geführt, die den vertrag vorzeitig kündigen wollten.

mir ist durchaus bewusst, dass ich in der vorliegenden konstellation nicht nach 'lust und laune' aus einem 24-monatsvertrag aussteigen kann.

dazu nun meine fragen:
1.
hat das fitness-studio nicht eine gewisse mitwirkungspflicht an der sache; sprich: hätte dieses mir nicht durch investition einer email oder briefmarke mitteilen können, meine außerordentliche kündigung nicht zu aktzeptieren, statt den extrem kostenprovozierenden umweg via inkasso, anwalt und mahnbescheid zu machen?
auch einen mahnbescheid kann heutzutage jeder online ausfüllen - braucht man dazu einen teuren anwalt?

2.
die vertragslaufzeit ist 24 monate, nach 3 monaten habe ich gekündigt.
verlangt wird von mir die vollständige noch verbleibende nutzungsgebühr (ca. 800,00€ zzgl. mittlerweile ca. 200,00€ für inkasso, anwalt, mahnbescheid).
müsste im falle einer klage das fitness-studio nicht darlegen, weshalb es meinen platz (schlussendlich auch aus gründen der allseitigen schadensbegrenzung) keinem anderem kunden zur verfügung stellen kann?
viele kostenfaktoren des studios fallen ja durch die nichtnutzung nicht an und der etwaige anspruch mir gegenüber würde ja weiterhin gemindert werden, wenn mein platz einem anderen kunden zur verfügung gestellt würde.
kann ergo von mir die vollständige rest-vertragssumme eingefordert werden?

3.
es soll ja auch schon rechtssprechung geben, lt. der eine 24-monatige vertragslaufzeit nicht zulässig ist.
liegen hierzu bereits höchstrichterliche urteile vor auf die ich mich berufen könnte?

ich danke für eine baldige hilfestellung und verbleibe


mit freundlichen grüßen


Antwort geschrieben am 04.02.2011 07:08:45
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
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Guten Morgen,
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

Sie sehen ja selber ein, dass es nicht so leicht ist, aus einem 24-Monats-Vertrag zu kommen. Der Umstand, dass Sie keine Zeit zum Training mehr haben, reicht dafür jedenfalls nicht aus.

Auf dieser Grundlage beantworten sich Ihre Fragen wie folgt:

zu 1:
Nein, das Studio war nicht zu irgendwelchen Erklärungen verpflichtet.


zu 2:
Sofern das Studio Ihnen die Trainingsmöglichkeit bietet, besteht auch der vertragliche Erfüllungsanspruch. Eine Herabsetzung kommt nicht in Betracht.

Sofern von Ihnen Inkassogebühren UND Anwaltsgebühren verlangt werden, besteht kein Doppelanspruch. Gegen die Gebühren eines etwaig tätig gewesenen Inkassobüros können Sie erfolgreich vorgehen.


zu 3:
Nein, solche Urteile gibt es nicht. Bis 24 Monate Laufzeit sind Verträge zulässig.

Sie sollten im eigenen Interesse den Widerstand gegen die Zahlungspflicht aufgeben; der von Ihnen ins Auge gefasste Weg wird nicht erfolgreich sein. Und vielleicht finden Sie ja doch wieder die Zeit zum Training.


Mit freundlichen Grüßen








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