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vorzeitige Kreditrückzahlung - keine Restzinsrückvergütung??


| 20.02.2008 14:59 |
Preis: ***,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von




Bei meiner Hausbank habe ich vor ein paar Tagen einen Antrag auf vorzeitige Kündigung meinerseits von zwei seit einigen Jahren laufenden Krediten gestellt. Da ich meine ETW verkauft habe, habe ich kurzfristig den dafür erforderlichen Betrag zur Verfügung. Da ich in Kürze in den ALG II-Bezug komme, ist mir eine weitere hohe Ratenbelastung nicht mehr möglich.
Nun fordert die Bank jedoch die Ablösesummen ohne jegl. Rückbuchung bzw- Vergütung der nicht verbrauchten Zinsen zurück (auf Grund meines Ablöseantrages). Auf eine erste Anfrage hin teilte mir mein Berater mittels Mail nur mit, dass die genannten Ablösesummen lediglich die bereits verbrauchten Zinsen enthalten.
Das kann ich aber wirklich nicht glauben, da die geforderten Ablösesummen fast genau mit den gegenwärtigen Salden übereinstimmen.

Am besten hier einmal die Beträge zum besseren Verständnis:

Kredit A: Netto 12.660,00 --- Bearb.-Gebühr: 249,- ---
Zinsen: 8,95% p. a. 3.946,78 Euro

Gesamtbetrag: 16.892,55 --- effektiver Jahreszins: 10,09%

Abschlusszeitraum: März 2005 --- erste Rate: April 2005 --- letzte Rate: Mai 2011 (die Restlaufzeit wäre noch gut 38 Monate)

Ratenbetrag: 228,15 --- letzte Rate im Febr. 08 enthält:
Tilgung -169,57 Euro + Zinsen -58,66 Euro --- letzter Saldo
Mitte Febr. 7703,25 Euro

Das Ablösedatum ist der 01. 03. 08, also 2,5 Wochen nach der letzten gezahlten Rate.

Die von mir nun zurückzahlende Ablösesumme = 7736,35 Euro zuzügl. Vorfälligkeitsentschädigung von 64,48 Euro.


Bei Kredit B ist es ähnlich:

Netto 11875,00 --- Bearb.-Gebühr: 246,-

Gesamtbetrag: 15.687,14 --- Zinsen: 8,55% p. a. 3.446,20 Euro --- effektiver Jahreszins: 9,67%

Ratenbetrag: 216,65 Euro --- erste Rate: Dez. 2005 --- letzte Rate: Nov. 2011
(die Restlaufzeit wäre noch gut 44 Monate)

letzte Rate Anf. Febr. 08 enthält: Tilgung -156,90 + Zinsen -60,43 Euro --- letzter Saldo Mitte Febr. 8.361,75 Euro

Das Ablösedatum ist der 01. 03. 08, gut 3 Wochen nach der letzten gezahlten Rate.

Die von mir zurückzuzahlende Ablösesumme = 8403,42 Euro zuzügl. Vorfälligkeitsentschädigung von 64,18 Euro

(- die angegeben Zahlen der Geldbeträge sind ganz minimal verändert -)

Es ist mir unverständlich, wieso die geforderten Ablösesummen
nur die bereits verbrauchten Zinsen enthalten sollen,
obwohl die Summen nahezu identisch sind mit den gegenwärtigen Salden der beiden Kredite. Normalerweise würde eine Rückvergütung von jeweils mehreren hundert Euro - wahrscheinl. so um die 500 E pro Vertrag - anfallen.
Es ist unglaubhaft, dass (sieht man den momentanen Zinsanteil von ca. 60,- Euro innerhalb einer Rate) die Rückzahlbeträge praktisch so hoch sind wie die augenblicklichen Saldobeträge!
Die Banken haben z. Zt. einen schweren Stand, und ich kann mir gut vorstellen dass man versucht, Leute, die sowieso eine schwache Position haben (ab nächsten Monat Hartz IV), nochmals über´s Ohr zu hauen (es handelt sich um eine renommierte, deutschlandweit bekannte Bank).

Wie soll ich mich in den verbleibenden Tagen gegenüber der Bank verhalten (ich habe geschrieben, dass man auf keinen Fall ohne meine vorherige Unterschrift der nötigen Belegausfertigungen die Beträge abbuchen soll).
Mein Kundenberater will, dass ich zur Unterschrift in die Bank komme - wenn das Problem erst bei einem Gespräch in der Bank genau abgeklärt wird, ist es wahrscheinl. sowieso leicht für den Berater, mich mehr oder weniger über den Tisch zu ziehen, weil da immer die Atmosphäre des Raumes mit den entspr. Verhaltensregeln auf den Kunden wirkt - und aus diesem Grund machen manche Banken solche Sachen auch nur innerhalb eines Gesprächs, denke ich (der Kunde haut da nicht auf den Tisch, sondern gibt dann wohl eher klein bei).

Habe ich eine Möglichkeit, auf der Verrechnung der bisher nicht berücksichtigten Beträge zu bestehen?!?

Außerdem verstehe ich nicht, wie sie bei jemandem, der seit 42 Jahren (seit Beginn d. Lehrzeit) ein Girokonto bei dieser Bank unterhält, Vorfälligkeitsentgelte verlangen. Ist das nicht unkulant? (Die Frage ist aber nicht von so wesentl. Bedeutung - es geht im hauptsächl. um o. g. Aspekte).

(Falls die Beantwortung zu kompliziert ist, wäre ich auch bereit, den Einsatzbetrag nochmals um ca. 10,- Euro zu erhöhen - eigentl. geht es nur um die Frage: Ist die Behauptung richtig "Die Ablösesummen enthalten nur die bisher bereits verbrauchten Zinsen", und muss die Bank daher keine weitere Rückvergütung nicht verbrauchter Zinsen veranlassen).








-- Einsatz geändert am 21.02.2008 11:55:08
Antwort vom
21.02.2008 | 17:09
Sehr geehrter Ratsuchender,

für ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:

Ihr Kündigungsrecht der Darlehensverträge und die Verpflichtung zur Verzinsung des Darlehens lediglich bis zur vollständigen Rückzahlung sind hier offensichtlich unstreitig.

Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie lediglich der Berechnung der Bank zu Ihren Rückzahlungsverpflichtungen misstrauen.

Ich habe unter Berücksichtigung Ihrer bisher erbrachten Ratenzahlungen die Berechnungen der Bank durch eine eigene Berechnung überprüft.

Die Überprüfung hat ergeben, dass die Bank zu Recht die geforderten Beträge in Höhe von 7703,25 Euro und 8403,42 Euro fordert.

Die angegeben Salden der Bank beinhalten nicht noch nicht fällige Zinszahlungen. Dies ist zumindest unüblich, kann jedoch abschließend ohne Einsicht in die Saldenlisten nicht beurteilt werden.

Aus diesem Grund stimmen die aktuellen Salden mit den Ablösesummen nahezu überein.

Dass Sie sich trotzdem erhebliche Zinsleistungen durch die vorzeitigen Rückzahlungen der Darlehen ersparen, zeigt folgendes Rechenbeispiel:

beispielhaft Kredit A:

Vollständige Zahlungsverpflichtung bei 74 Monaten Vertragslaufzeit: 16.892,55 Euro

Bisher erbrachte 35 Ratenzahlungen á 228,15 Euro = 7985,25
plus Ablösesumme in Höhe von 7736,35 Euro
zzgl. Vorfälligkeitsentschädigung 15.786,08 Euro

Ersparnis: 1106,47 Euro

Ich bitte Sie, zu berücksichtigen, dass die Zinszahlungen bei festen Ratenzahlungen mit steigender Laufzeit abnehmen, die Tilgungsleisten dagegen zunehmen.

Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen für die Klärung der Angelegenheit viel Erfolg.

Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.

Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Christoph Lattreuter
- Rechtsanwalt -


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Nachfrage vom Fragesteller 22.02.2008 | 12:21

Für Ihre Ausführungen möchte ich Ihnen hier eigentlich nur
noch einmal danken, Herr Lattreuter. Sie wahren sehr hilfreich!
Es ist richtig: die Salden enthalten noch nicht die bisher unverbrauchten Zinsen. Ich hatte die Sache von einem falschen
Ansatz her berechnet. Bei beiden Krediten spare ich insgesamt
sogar mehr als 2500,- Euro (abzüglich der Vorfälligkeits-
entschädigungen) gegenüber den kompl. Laufzeiten.
Ihre Antwort werde ich als "sehr gut" bewerten, während Sie
mir dagegen ruhig ein "mangelhaft" attestieren können!

Mit freundl. Gruß
Ihr Fragesteller

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 22.02.2008 | 12:30

Sehr geehrter Ratsuchender,

ich freue mich, Ihnen weitergeholfen haben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Lattreuter
- Rechtsanwalt -

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