vorzeitige Kündigung eines Mietvertrages auf bestimmte Zeit
15.12.2010 07:44 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes mietrechtliches Problem:
Als Vermieter habe ich einen Mietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen.
(Zitat aus dem Formularvertrag)
§ 2
Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am _____01. Juni 2009_____ (Datum).
Der Vertrag läuft auf bestimmte Dauer.
Das Mietverhältnis wird auf die Dauer von 2 Jahren und 9 Monaten, also bis zum 29. Februar 2012 abgeschlossen.
Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, gilt das Mietverhältnis nicht als auf unbestimmte Dauer verlängert, auch wenn der Vermieter der weiteren Nutzung nicht widerspricht. Die Anwendung des § 545 BGB wird ausgeschlossen.
§ 3
Kündigung des Mietverhältnisses
Soweit eine Kündigung (Mietrecht) des Vertrages möglich ist, bedarf sie der schriftlichen Form.
Eine ordentliche Kündigung (Mietrecht) ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
Die Rechte beider Vertragsparteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung und außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist nach den gesetzlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
(Zitatende)
Da in dem Formularvertrag nicht nach Gründen für die Befristung gefragt wird, sind auch keine angegeben.
Ich kann jedoch durch Zeugen nachweisen, daß in Gesprächen mit dem Mieter ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, daß ich die Wohnung nach der Befristung selbst nutzen werde.
Der Mieter hat nun ein Jahr vorher, also Ende November 2010 zum 28.02.2011 schriftlich gekündigt.
Mir entsteht nun ein Schaden in Höhe einer Jahresmiete, da die Wohung leerstehen wird.
Eine Problemlösung durch Nachmieter ist nicht in Sicht, da kaum jemand für die Dauer von nur 1 Jahr die Wohnung einrichtet und evtl. sogar Maklerprämie bezahlt.
Habe ich Möglichkeiten, den Mieter in die Pflicht zu nehmen?
Vielen Dank für Ihr Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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