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Frage geschrieben am 15.07.2010 12:00:47

vorübergehende Trennung

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022
Frage:
Können mir (weiblich, 45 J. verh. seit 19 Jahren, 2 Kinder 14 und 17) Nachteile entstehen , im Falle einer Scheidung, wenn ich vorübergehend (für ca 4 Monate um die Situation zu entschärfen), die Familie verlasse und in eine eigene Wohnung ziehe?
Die Kinder würden bei meinem Mann bleiben und ab und zu bei mir sein, ganz wie sie wollen. Würde mir das angelastet werden im Falle einer Trennung und Scheidung?


Antwort geschrieben am 15.07.2010 12:08:52
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
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Sehr geehrter Fragesteller:

gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:

Nachteile gegenüber Ihrem Mann könnten Ihnen durch den Auszug im Regelfall nicht entstehen. Allerdings könnte es hinsichtlich der Kinder so sein, dass deren Aufenthalt im Streitfall Ihrem Mann zugesprochen werden könnte, weil die Kinder dort und in der gewohnten Umgebung verwurzelt sind (Schule, Wohnung, Freunde etc.).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihnen damit weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
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