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Frage geschrieben am 19.01.2012 16:05:32

vorkaufsrecht in erbengemeinschaft

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 607
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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es gibt 4 erben eines grundstücks, 2 davon möchten ihr viertel verkaufen. der erste erbe nimmt das vorkaufsrecht in anspruch und erwirbt die 2 teile nach ablauf der 2 monatsfrist hat der 4te erbe sich nicht zum notariellen vorkaufsrecht gemeldet.nun möcht der erste erbe die 2 teile wieder verkaufen.
meine frage ist: hat der 4te erbe noch ein vorkaufsrecht auf die zwei teile, zu denen er sich im erstverkauf 2 monate lang nicht meldete? oder sind diese zwei teile jetzt nicht mehr bestandteil seines vorkaufsrechtes, da er beim ersten mal schon darauf verzichtet hat?
lg tattoohippi


Antwort geschrieben am 19.01.2012 17:11:20
Rechtsanwältin Simone Sperling
Enderstr. 59, 01277 Dresden, Tel: 0351/2699394, Fax: 0351 2699395
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Sofern der Verzicht formell ordnungsgemäß dokumentiert ist, dann besteht dies nicht mehr. Fehlt es daran und an einem Nachweis, so besteht es witerhin.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..


Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
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E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
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