Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 325 weitere Antworten zum Thema Trennung.
Frage:
Können mir (weiblich, 45 J. verh. seit 19 Jahren, 2 Kinder 14 und 17) Nachteile entstehen , im Falle einer Scheidung, wenn ich vorübergehend (für ca 4 Monate um die Situation zu entschärfen), die Familie verlasse und in eine eigene Wohnung ziehe?
Die Kinder würden bei meinem Mann bleiben und ab und zu bei mir sein, ganz wie sie wollen. Würde mir das angelastet werden im Falle einer Trennung und Scheidung?
Antwort geschrieben am 15.07.2010 12:08:52 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 303
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gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Nachteile gegenüber Ihrem Mann könnten Ihnen durch den Auszug im Regelfall nicht entstehen. Allerdings könnte es hinsichtlich der Kinder so sein, dass deren Aufenthalt im Streitfall Ihrem Mann zugesprochen werden könnte, weil die Kinder dort und in der gewohnten Umgebung verwurzelt sind (Schule, Wohnung, Freunde etc.).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihnen damit weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
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