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Frage geschrieben am 22.07.2010 08:17:53

vom Zoll beschlagnahmte Tadfil (Cialis) Tabletten

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2877
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag,
ich habe dummerweise über eine Pharmaziehomepage 10 Tabletten Cialis Generika bestellt. Ich habe dafür 28,29 Euro als Vorkasse per Visa bezahlt. Die Ware kam wohl laut Versenderanschrift aus Indien. Aus der Homepage ging dies nicht hervor.
Der Zoll hat die Ware abgefangen. Nun bekam ich vom Zollfandungsamt einen Personlabogen und einen Anhörungsbogen als Zeuge zugesandt.
Ich habe das erste Mal Tabletten bestellt. Es war die Mindestmenge. Es war reine Neugier.
Wie soll ich mich verhalten? Ausfüllen und zurücksenden? Nichts tun? Schreiben, dass ich sowas nicht bestellt habe?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Ich soll den Anhörungsbogen bis 9.8. zurücksenden.


Antwort geschrieben am 22.07.2010 09:28:13
Rechtsanwältin Bianca Vetter
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Zivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich bei Ihnen für die Nutzung dieses Forums. Zunächst möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum lediglich eine erste Beratung und Einschätzung Ihrer geschilderten Sachlage bieten kann. Eine umfangreiche Beratung und Prüfung Ihrer Angelegenheit kann nicht erfolgen. Zudem kann Ihre Frage nur aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes erfolgen. Bei Hinzukommen von nicht bekannten Informationen oder Hintergrunden könnte die Beantwortung Ihrer Frage im Ergebnis anders aussehen.

Ich möchte Ihnen nun Ihre Frage wie folgt beantworten.
Sie haben als Zeuge einen Anhörungsbogen bekommen, den Sie ausfüllen sollen. Als Zeuge sind Sie von Gesetzes wegen verpflichtet Angaben zu Ihrer Person und dem Sachverhalt zu machen und die Fragen zu beantworten. Das bedeutet, dass Sie den Anhörungsbogen ausfüllen müssen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme. Wenn Sie als Zeuge sich oder einen nahen Angehörigen durch die Beantwortung der Fragen in die Gefahr bringen würden, dass ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit eröffnet wird, können Sie die Angaben verweigern (§ 55 StPO).
Bezüglich einer möglichen Strafabrkeit Ihrerseits könnte es sein, dass Sie sich wegen des Bestellens von unerlaubten beziehungsweise rezeptpflichtigen Medikamenten nach dem Arzneimittelgesetz strafbar gemacht haben (§§ 95 und 96 Arzneimittelgesetz).
Sollten Sie grundlos die Beantwortung der Fragen verweigern, könnte man gegen Sie Zwangsmaßnahmen wie die Festsetzung eines Ordnungsgeldes festsetzen.

Sollten Sie bezüglich der Beantwortung des Anhörungsbogens nicht sicher sein, empfehle ich Ihnen vor der Beantwortung und Übersendung desselben einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der Sie genauer beraten und mit Ihnen die einzelnen Fragen durchgehen kann. Sie können auch diesbezüglich gerne unter meinen Kontaktdaten einen Kontakt zu mir aufnehmen.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 22.07.2010 11:13:32

Danke für die schnelle Antwort.
Bei der Beantwortung der Fragen entstehen prinzipiell keine Probleme. Im Anhörungsbogen ist die Frage, ob ich die Tabletten bestellt habe, wo (Homepage) und wie ich bezahlt habe (Vorkasse per VISA).
Die Hauptfrage ist für mich, was danach passiert? Ich gebe durch die Beantwortung der Fragen ja zu, dass ich persönlich die Tabletten definitiv bestellt habe, also eine Straftat begangen habe. Das Zollfandungsamt schreibt in seinem Begleitbrief, dass gegen diese Firma in Indien ein Ermittlungsverfahren läuft und ich als Zeuge gehört werden soll. Was bedeutet dies?
Dass ich zur Beantwortung verpflichtet bin, geht aus dem Schreiben vom Zollfahndungsamt selbstverständlich hervor.


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 22.07.2010 11:43:02

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Sie lediglich als Zeuge angehört werden sollen, müssen Sie die Angaben machen. Dazu sind Sie verpflichtet. Aufgrund Ihrer Aussge oder der Beantwortung der Fragen wird sodann weiter gegen die Firma ermittelt und geprüft, ob und in welchem Umfang sich die Firma strafbar gemacht hat. Bei einem etwaigen sich anschließenden Strafverfahren gegen diese Firma müssten Sie unter Umständen auch als Zeuge auftreten und Ihre Angaben nochmals wiederholen. Wobei es auch hier davon abhängig ist, welche Behörde und welches Land das Strafverfahren führt. Wenn das Verfahren in Indien läuft, könnten Sie in Indien als Zeuge geladen werden. Jedoch gibt es hier auch die Möglichkeit, dass Sie von einem Richter in Deutschland in dem Verfahren nochmals als Zeuge gehört werden.
Sollte sich in dem Ermittlungsverfahren gegen die Firma und wegen Ihrer Beantwortung des Anhörungsbogens herausstellen, dass Sie sich aufgrund der Bestellung eventuell strafbar gemacht haben, müssten Sie Ihrerseits mit einem Ermittlungsverfahren rechnen.

Ich bedanke mich bei Ihnen nochmals für die Stellung der Frage und die Nutzung dieses Forums.

Mit freundlichen Grüßen

Bianca Vetter, Rechtsanwältin

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

vom Zoll beschlagnahmte Tadfil (Cialis) Tabletten | Gesamtbewertung: 3.8/5 | Datum: 2010-07-22
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