Laut dem Freizügigkeitsgesetz/EU , hat jeder EU-Bürger das Recht, in die EU einzureisen, ohne irgendwas (ausser Pass) vorzulegen. Das ist nicht das Erstemal passiert und es ist langsam nervig und ich fühle mich diskriminiert. Mein Pass wird immer genau geprüft. Ich denke dass ist weil ich aus Polen bin. Vor mir waren Letztesmal Dänen und die wurde nichts gefragt. Ich bin ein vollwertiger EU Bürger wie jeder andere. Ich bin doch in der EU zu Hause.
Meine Frage ist: Wenn es im Gesetz steht, dass ich das Recht auf Einreise habe, dürfen mich die Beamten nach zusätzlichen Dokumenten fragen?
Antwort geschrieben am 21.02.2011 13:02:28 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
Walther-Nernst-Straße 1, 12489 Berlin, Tel: (030) 467240570, Fax: (030) 467240579
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Internet und Computerrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht
Bewertungen: 25
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vielen Dank für die Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union genießen Sie grundsätzlich Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik. Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland reicht ein gültiger Personalausweis. Ein Pass und ein Visum sind nicht erforderlich.
Allerdings bestehen für Staatsbürger der „neuen" Beitrittsländer, zu denen auch Polen gehört, noch bis zum 1. Mai 2011 gewisse Einschränkungen. Für Unionsbürger/-innen aus den Beitrittsstaaten gilt die volle Freizügigkeitsregelung noch nicht.
Die Beamten dürften Sie nach der EU-Freizügigkeitsbescheinigung fragen. Mit der EU-Freizügigkeitsbescheinigung wird Ihr Aufenthaltsrecht und das Recht, ein Deutschland eine entgeltliche Tätigkeit auszuüben, amtlich bestätigt. Sie hat deklaratorischen Charakter und damit Ausweisfunktion.
Da ab dem 1. Mai 2011 die Freizügigkeitsbeschränkungen für Staatsangehörige von Polen, Estland, Lettland, Litauen, der Slowakei, von Slowenien, Tschechien und Ungarn aufgehoben werden, ist zu erwarten, dass Sie ab diesem Zeitpunkt bei der Einreise auch nicht mehr nach zusätzlichen Dokumenten gefragt werden.
Ich hoffe Ihnen mit der Beantwortung einen ersten Überblick gegeben zu haben. Eine Beratung innerhalb dieses Forums stellt nur eine erste rechtliche Orientierung dar. Ich weise darauf hin, dass durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben die rechtliche Beurteilung anders ausfallen kann.
Ich stehe im Rahmen der Nachfragefunktion gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
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