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videovorführung während liveauftritt einer musikgruppe


02.07.2008 22:49 |
Preis: ***,00 € |

Medienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Diana Blum




ich bin musiker u. bin tätig in einer musikgruppe, wir machen instrumentalmusik. um unsere liveauftritte interessanter zu machen haben wir uns überlegt filme während des auftritts vorzuführen.
die filme sollen genau auf jeden song geschnitten werden, u. sollen aus verschiedenen sequenzen mehrerer filme zusammengeschnitten werden. somit würden wir ca. 15 kurzfilme a' 4 minuten zeigen, die jedoch aus einer ganzer menge verschiedener filme bestehen.
die filme sind nicht unser eigentum, es handelt sich um ehemalige kino bzw. fernsehfilme.
was müssen wir tun damit wir bei einem auftritt samt videoprojektion keine probleme bekommen?
mir wurde gesagt ich soll beim verlag eine erlaubnis einholen, jedoch ist die nicht ganz einfach. würde es evtl. reichen einen abspann mit nennung der filme zu zeigen?

vielen dank!
03.07.2008 | 11:53

Antwort

von

Rechtsanwältin Diana Blum
20 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass es tatsächlich so ist, dass Sie sich Verwertungsrechte an jeder einzelnen Filmsequenz einräumen lassen müssen. Filme sind urheberrechtlich geschützte Werke und eine Verwendung – auch von Teilen dieses Werkes – ist nur mit der Zustimmung des Nutzungsrechtsinhabers möglich. Was Sie planen, ist eine öffentliche Aufführung. Diese ist auf jeden Fall zustimmungspflichtig. Sie können dies auch nicht umgehen, indem Sie alle Filme im Abspann nennen. Denn es geht nicht allein darum, dass Sie die Quellen angeben, sondern auch darum, dass es das Recht des Urhebers ist zu bestimmen, was mit seinem Werk passiert und dass er die Nutzungen (in Form von Lizenzgebühren) aus der Verwendung seines geistigen Eigentums ziehen kann.
Ich hoffe, dass ich ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte. Gerne stehe ich Ihnen auch für eine Nachfrage im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Diana Blum
Rechtsanwältin
Blum, Heinrichs & Partner


Nachfrage vom Fragesteller 03.07.2008 | 12:25

hallo frau blum,
vielen Dank für ihre antwort. es ist nur nicht ganz einfach den nutungsrechtsinhaber ausfindig zu machen, wir wären ja auch bereit einen angemessen betrag zu zahlen.
wie hoch könnte eine strafe ausfallen wenn wir trotzdem die filme zeigen?

vieln dank,
m.f.g.

Ergänzung vom Anwalt 03.07.2008 | 15:32

Ihre Nachfrage möchte ich kurz wie folgt beantwiorten: Es gibt in Deutschland einige Verwertungsgesellschaften für Filmproduktionen, die Filmrechte verwalten. So z.B. die Verwertungsgesellschaft für Film-und Fernsehproduzenten (VFF), die Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film - und Fernsehrechten mbH (GWFF),die Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH (VGF). Wenn Sie den Film zeigen, ohne die Erlaubnis einzuholen, dann kann das sehr teuer für Sie werden. Denn der Rechteinhaber wird sich regelmäßig über einen Anwalt vertreten lassen. Die Kosten hierfür müssen Sie bezahlen, da Sie einen Verstoß begangen haben. Sie müssen weiterhin die Nutzungsgebühr nachzahlen und zudem machen Sie sich strafbar, so dass noch eine Geldstrafe hinzukommen wird. Ich kann Ihnen daher nur raten, einen eigenen Film zu drehen, oder aber sich Nutzungsrechte einräumen zu lassen.
ANTWORT VON
Rechtsanwältin Diana Blum
Berlin

20 Bewertungen
FACHGEBIETE
Strafrecht, Verfassungsrecht, Insolvenzrecht, Schadensersatzrecht, Entschädigungsrecht