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Frage geschrieben am 30.11.2010 16:35:44

veruntreuung eines gesellschafters in einer gmbh

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1048
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin zu 50% Gesellschafter einer GmbH. Ich musste nach Jahresabschluss und einem für mich unerklärlich geringem Gewinn feststellen, das der andere Gesellschafter mich betrügt. Ich habe einige Unterlagen unsere Buchhaltung geprüft und nun Handfeste Beweise. Wie soll ich mich verhalten? Ich weiss nicht ob ich ihn Anzeigen soll, denke mal auf die gutmütige Art wird er nicht alles zugeben. Was hat er an Strafe zu erwarten? Ich muss dazu sagen, das alles erwirtschaftete Geld in der GmbH geblieben ist und das Konto bis zum Anschlag überzogen ist. Ich möchte nun, die GmbH schliessen und verhindern, mit meiner Einlage zu haften.

Wie soll ich mich verhalten? Ich habe schon über eine Prüfung der gesammten Buchhaltung eines dritten nachgedacht.


Antwort geschrieben am 30.11.2010 17:04:38
Rechtsanwalt Michael Böhler
Hussenstraße 19, 78462 Konstanz, Tel: 07531-29397, Fax: 07531-15548
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Ein seriöser Rat zum weiteren Vorgehen ist allein auf Basis Ihrer Angaben nicht möglich, da völlig unbekannt ist, wie hoch der angerichtete Schaden ist, ob der andere Gesellschafter vorbestraft ist usw. – die Höhe der zu erwartenden Strafe hängt von vielen Faktoren ab, den sog. Strafzumessungsgesichtspunkten. Auch im Hinblick auf die Abwicklung der GmbH kann keine abschließende Beurteilung erfolgen, da es in diesem Zusammenhang unabdingbar ist, alle wesentlichen Unterlagen einzusehen, insbesondere die von Ihnen angesprochenen Dokumente der Buchhaltung.

Ich kann Ihnen daher nur raten, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der weiteren Prüfung und Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 30.11.2010 17:09:42

Ok wenn ich das so richtig verstehe, raten Sie mir in jedem Fall, einen Anwalt hinzu zu ziehen, weil ich das wohl selber nicht geregelt bekomme. Das verstehe ich. Die Schadenshöhe ist noch unklar. Schätzungsweise 10000-20000 euro.

Gruß
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.11.2010 17:34:11

Sehr geehrter Ratsuchender,

im Hinblick auf die abschließende Beantwortung der Fragen zur Straferwartung und dem besten Vorgehen muss ich Sie auf ein Rechtsanwalt vor Ort verweisen, da diese im Rahmen dieser Plattform aufgrund ihrer Komplexität nicht geeignet sind.

Für eine rechtlich suabere Trennung erscheint die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes angebracht.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt
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