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Frage geschrieben am 16.02.2011 16:13:44

vermutliche Behandlungsfehler

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 992
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde erst an eine Erkältung erkrankt, (ca.vor 1,5 Monat), war in eine Behandlung beim HNO es hat sich immer verschlechtet, z.Z bin schwerhörig. Vorher habe alles gehört 100%. Der behandelnde Arzt wollte mich nicht eine Überweisung ins Krankenkasse erstellen, meinte immer es wird sich verbessern, als ich ins Notaufnahme kamm, der Arzt im Krankenhaus war erstaunt, aus welchem Grund habe ich nach dem Hörtest so lange gewartet?Ich sollte schnellstmöglich ins Krankenhaus, um mit einer Infusion zu behandeln, damit ich mein Hörnerv noch retten konnte, aber jetzt es ist wahrscheinlich zu spät. Könnten sie mir vielleicht helfen, ob ich den Fall lösen konnte.
Nach dem Fall war wieder beim gleichen Arzt, er konnte mir ausser Hörtest keine Unterlagen geben, obwohl hat mir vorher Antibiotika vorgeschrieben und "Magendragee"- das hat auch den Arzt im Krankenhaus gewundert,???Soll ich jetzt an eine Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen melden und kann ich auf Schadenersatz anspruch haben?Nach dem Krankenhaus aufenthalt eine Seite jetzt komplett taub. Ich bedanke mich in Voraus
Mit freundlichen Grüssen
Nikolenko


Antwort geschrieben am 16.02.2011 16:40:17
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
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Sehr geehrte Ratsuchende,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


Die Geschichte, die Sie da schildern ist natürlich tragisch.

Ein Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung aus dem Behandlungsvertrag gem. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§ 280 BGB gegenüber Ihrem HNO Arzt setzt voraus, dass dieser eine Pflicht ihnen gegenüber verletzt hat, wodurch ein Schaden entstanden ist.

Dieses kann ich natürlich aus der Ferne im Rahmen einer Erstberatung nicht abschließend beurteilen. Erfahrungsgemäß muss in solchen Fällen ein ärztliches Gutachten eingeholt werden.

Sollte es aber zu dem Ergebnis kommen, dass der Arzt Sie falsch behandelt hat, worauf die Aussage des Arztes im Krankenhaus durchaus hinweist, so wäre ihnen der ursprünglich behandelnde Arzt grundsätzlich zum Schadensersatz/ Schmerzensgeld verpflichtet.

Das mit der Schlichtungsstelle ist schon eine gute Idee.

Ich persönlich würde ihnen dringend angeraten sich auch hierbei (also wenn es noch nicht um die Einleitung konkreter rechtlicher Schritte geht) von einem im Arzthaftungsrecht/ Medizinrecht erfahrenen Kollegen vor Ort vertreten zu lassen.



Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244






Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

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