verfristete Abrechnung - bis wann Rückforderung möglich?
21.12.2010 17:25 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Bade
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Der Vermieter wirft verfristet(!) eine (fehlerhafte) Betriebskostenabrechnung ein und bucht den Nachzahlungsbetrag anschließend von meinem Konto ab.
Ein Jahr später wirft der Vermieter abermals verfristet(!) eine Betriebskostenabrechnung ein und behält von meiner Kaution einen der Nachzahlung entsprechenden Betrag ein.
Wie lange nach Erhalt einer verfristeten(!) Abrechnung kann ich den abgebuchten bzw. mit der Kaution verrechneten Betrag zurückverlangen?
Ist die bloße Rückforderung des eingezogenen/einbehaltenen Betrages eine "Einwendung" gemäß § 556 III BGB für die die 12-monatige Frist zur Erhebung von Einwendungen gilt oder gilt für die bloße Rückforderung (ungerechtfertigte Bereicherung) die normale Verjährungsfrist?
Macht es für die Verjährung des Rückforderungsanspruchs einen Unterschied, ob ich auf Rückforderung des einbehaltenen Nachzahlungsbetrages oder auf Auszahlung der Kaution klage?
Antworten bitte nur mit Nachweis (Urteil o.ä)!
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