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verfahrensfehler? bewährrungswiederruf, Gnadengesuch


| 27.05.2012 14:13 |
Preis: 55,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken


| in unter 1 Stunde

Hallo

ich hab eien echt dringendes problem.
2002 wurde ich im Jugendstrafrecht zu 9 Monaten auf 2 Jahre Bewährung verurteilt. 2003 wiederrufen,da cih vergass mich umzumelden. 1 Nacht JVA,externer Gutachter endschied nciht hafttauglich ,wegen Depression und Borderline.
2006 neu ausgesetzt bis 2009. 2009 komplet twiederrufen nachdem mein Bewährrungshelfer anreit mich nun endlich mal aus der Bewährung zu endlassen. gericht behauptet man hätte mcih nich tauffinden können,obwohl ich immer polizeilich geledet ewar und einen Bewährrungshelfer hatte!
2011 ,2 jahre!! nach Bewährrungswiederruf ,erste ladung zum Haftantritt. Aufschub 4 Monate wegen Zwillingsschwangerschaft. 6 Monate nach Aufschub erneute Ladung zum Haftantritt. Einspruch aufgrund der Früchen eingelegt. gericht klargemacht,dass die Kinder auf mich angewiesen sind. gericht intressiert das nicht! gericht klargemacht das ich immer noch seelisch erkrankt bin. intressiert nicht.Alles abgelehnt.
gericht schlägt Gnadengesuch vor. Nun halte ich meinen Anwalt für unfähig.

Zusammengefasst : 2002 mit 19 Jahren 9 Monate auf 2 Jahre
2003 Wiederruf
2006 neue ausgesetzt
2009 komplet Wiederrufen
warscheinlich wegen einer Geldstrafe die aber bezahlt ist
2011 erste Ladung
2011 Aufschub
2012 Gericht lehnt alles ab und schlägt Gnadengesuch vor

Ich bin 30! Mutter ,verheiratet,festen Job.
2012
Wie stellt man ein Gnadengesuch?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 22 weitere Antworten zum Thema:
Gnadengesuch
27.05.2012 | 14:43

Antwort

von

Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
231 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte.

In Ihrem Falle richtet sich ein Gnadengesuch nach der niedersächsischen Gnadenordnung.

Das Gericht hat dies von Amts wegen nach § 9 angeregt.

Ein Gnadenantrag bedarf nach § 10 GnaO keiner bestimmten Form, kann also auch mündlich eingelegt werden.

Für Ihren Fall ist nach § 3 Abs. 2 der Justizminister (Berni Busemann) zuständig.

Dies ist aber gem. § 4 Abs. 1 auf den Leitenden Oberstaatsanwalt, also dem Leiter Ihrer zuständigen Staatsanwaltschaft übertragen worden. Dies ist der Chef der Staatsanwaltschaft in Braunschweig.

Diesem können Sie einen formlosen Brief senden und Ihre Lebenssituation darstellen und um Gnade bitten.

Der Leitende Oberstaatsanwalt wird sodann die Stellungnahme anderer Stellen nach § 17 GnaO eingeholt, wie dem Bewährungshelfer, dem Jugendamt etc.

Sie sollten unbedingt das Jugendamt mit ins Boot holen. Da Sie Frühchen haben, die sehr anstregend sind (schätze ich) erhalten Sie Hilfe vom Amt, was Ihre Situation verbessern sollte.

Zudem leben Sie in einem festen sozialen Umfeld (fester Job, Kinder).


Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.

Bitte bedenken Sie, dass meine Einschätzung ausschließlich auf Ihren Angaben beruht.


Im Falle einer weiteren, anwaltlichen Mandantierung würde ich mich freuen, wenn Sie mich beauftragen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Master of Laws, Magister Artium
Rechtsanwalt

Dozent im Bereich Sozialrecht, Haftungs- und Vertragsrecht

Nachfrage vom Fragesteller 27.05.2012 | 14:50

Ich würde Sie gerne mit meinem Fall beauftragen. Es eilt schon sehr .

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 27.05.2012 | 16:45

Das können Sie gerne machen!

Meine Kontaktdaten können Sie meinem Profil entnehmen.

Ab Mittwoch bin ich wieder in meiner Kanzlei.

Mit besten Grüßen für einen schönen Feiertag

Michael Grübnau-Rieken LL.M., M.A.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2012-05-27 | 14:58


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Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
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