verfahrensfehler? bewährrungswiederruf, Gnadengesuch
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
| in unter 1 Stunde
Hallo
ich hab eien echt dringendes problem.
2002 wurde ich im Jugendstrafrecht zu 9 Monaten auf 2 Jahre Bewährung verurteilt. 2003 wiederrufen,da cih vergass mich umzumelden. 1 Nacht JVA,externer Gutachter endschied nciht hafttauglich ,wegen Depression und Borderline.
2006 neu ausgesetzt bis 2009. 2009 komplet twiederrufen nachdem mein Bewährrungshelfer anreit mich nun endlich mal aus der Bewährung zu endlassen. gericht behauptet man hätte mcih nich tauffinden können,obwohl ich immer polizeilich geledet ewar und einen Bewährrungshelfer hatte!
2011 ,2 jahre!! nach Bewährrungswiederruf ,erste ladung zum Haftantritt. Aufschub 4 Monate wegen Zwillingsschwangerschaft. 6 Monate nach Aufschub erneute Ladung zum Haftantritt. Einspruch aufgrund der Früchen eingelegt. gericht klargemacht,dass die Kinder auf mich angewiesen sind. gericht intressiert das nicht! gericht klargemacht das ich immer noch seelisch erkrankt bin. intressiert nicht.Alles abgelehnt.
gericht schlägt Gnadengesuch vor. Nun halte ich meinen Anwalt für unfähig.
Zusammengefasst : 2002 mit 19 Jahren 9 Monate auf 2 Jahre
2003 Wiederruf
2006 neue ausgesetzt
2009 komplet Wiederrufen
warscheinlich wegen einer Geldstrafe die aber bezahlt ist
2011 erste Ladung
2011 Aufschub
2012 Gericht lehnt alles ab und schlägt Gnadengesuch vor
Ich bin 30! Mutter ,verheiratet,festen Job.
2012
Wie stellt man ein Gnadengesuch?
Gnadengesuch









