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verdacht auf einbruch , in verbindung mit angabe einer falschen zeugin


07.03.2010 03:01 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander Stephens


| in unter 2 Stunden

also folgener fall : ich bekamm post zu einer vorladung mit verdacht auf einbruch im bereich x , ich fuhr hin und hörte mit den vorwurf an , es hieß das ich verdächtigt werde im bereich x zwei einbrüche getätigt haben soll da eine zeugin gesehen habe wie mein auto in einem ort im bereich x raus und runter fuhr und es halt so aussah als würde ich die gegend auskundschaften. es war aber so das ich und meine damalige freundin aus purer langeweile durch die gegend fuhren und auch in vielen anderen orten waren , und auch im bereich x und wir sind auch in dem benannten ort wo wir gesehen worden ,wir haben aber weder einen einbruch oder sonst der gleiche getätigt . jetzt das große problem : als ich meine aussage macht gab ich eine andere freundin als als zeugin bzw. meine begleitung an , da meine damalige freundin schon vorbestraft is und auch noch schulden und so weiter "am arsch" hat . da dachte ich mir :wenn ich die als zeugin oder begleitung angebe ,dann werde ich doch noch mehr verdächtigt und denn auch noch verurteilt . so gab ich denn halt eine andere sehr gute freundin an , natürlich habe ich auch diese überredet für mich eine aussage zuschreiben ,da sie ja meine damalige freundin kannte und da ich mich auch mitderweile von dieser getrennt habe diese auch bestimmt nicht aussagen würde um mir eins auszuwischen, jetzt is mir das alles zuviel geworden da meine gute freundin jetzt mir verdächtigt wird und ich kein gutes gefühl habe , da sie ja die falsche zeugin ist . jetzt möcht ich am montag zur polizei und mich wegen anstifung zur falschaussage anzeigen( weil ich nicht möchte das meine gute freundin da irgentwie mit rein gezogen wird) jetzt ist nur das problem das doch meine ganze glaubwürdigkeit verfliegt wenn ich jetzt zugebe eine falsche zeugin angegeben zuhaben . jetzt denke ich wenn ich das mache und die richtige begleitung angebe , bin doch bestimmt stark tat verdächtig , obwohl ich da wirklich keinen einbruch getätigt habe ,aber auch keinen glaubwürdigen zeugen dafür habe . also wird mir da doch bestimmt angehangen und ich werde auch bestimmt deswegen angezeigt und so . jetzt sind meine fragen : wenn ich mich jetzte wegen anstieftung zur falschaussage selber anzeige ,was erwartet denn meine gute freundin ( die ja nur aus guten willen zu mir gehandelt hatte ) ? wie stehe ich jetzt da ? was könnte mich erwarten ? ich bin auch nicht vorbestrafft und total "sauber" .habe es auch nicht nötig irgentwo einzubrechen.nur meine begleitung is halt vorbestrafft und hat auch viele schulden , wo denn natürlich ein motiv da wäre , jetzt habe ich halt dieses große problem das wirklich nix gewesen war , aber ich halt keine vernünfige zeugin habe eher eine ein beleitung hatte der man das zutrauen kann . was erwartet mich ? schonmal danke im vorraus
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 43 weitere Antworten zum Thema:
Verdacht Einbruch falschen
07.03.2010 | 03:37

Antwort

von

Rechtsanwalt Alexander Stephens
175 Bewertungen
Lieber Ratsuchender,

ich bedanke mich fuer Ihre Anfrage, die ich Ihnen gern beantworte:

Zunaechst ist festzuhalten, dass Sie sich nicht einer Anstiftung zur Falschausage strafbar gemacht haben, dies scheitert bereits daran, dass die Polizei nicht eine zur eidlichen Vernehmung von Zeugen zustaendige Stelle ist. Somit hat sich auch Ihre Freundin nicht strafbar gemacht und auch das hier allenfalls im Raum stehende sog. Wahndelikt, dass Sie glaubten eine Straftat zu erfuellen wird die Staatsanwaltschaft wenig interessieren.

Letztlich waere Ihnen aber hinsichtlich Ihrer Verteidigungsstrategie dringend anzuraten einen Anwalt zu konsultieren, mit dem Sie dann sicherlich eine Berichtigung Ihrer Aussage besprechen werden, der Ihnen aber vor allem auch bei der Strategie hierbei helfen wird. Denn natuerlich liegen Sie vollkommen richtig, dass es Ihre Glaubwuerdigkeit letztlich einschraenkt, wenn Sie nicht gleich die Wahrheit sagen, wobei natuerlich Ihre Befuerchtungen hinsichtlich der waren Zeugin und ihrer Vorstrafen in ein vorverurteilendes schlechtes Licht gerueckt zu werden durchaus nachvollziehbar ist.

Auch die Tatsache dass Sie bisher noch nicht vorbestraft sind spricht natuerlich fuer Sie und letztlich wird die Polizei bzw Staatsanwaltschaft keinen Tatnachweis allein dadurch fuehren koennen, das Sie lediglich in der Gegend herumgefahren sind.

Ein Anwalt koennte vor allem Akteneinsicht nehmen und einsehen, welche konkreten Ermittlungsansaetze hier getroffen wurden.

Insoweit also nochmals der Ratschlag, sich einen Verteidiger zu nehmen und mit diesem die polizeiliche Aussage richtig zu stellen. Eine Straftat wegen Falschaussage liegt weder fuer Sie noch Ihre Freundin vor!

Ich hoffe Ihnen somit weitergeholfen zu haben und stehe fuer Rueckfragen jederzeit und gern zur Verfuegung.

Herzliche Gruesse und alles Gute,

Ihr

Alexander Stephens


Rechtsanwalt
Alexander Stephens (Dipl. Jur.)
WHK Univ. / Doktorand
________________________________________

Stephens & Perperidis
Rechtsanwälte

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Rechtsanwalt Alexander Stephens
München

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