verdacht auf einbruch , in verbindung mit angabe einer falschen zeugin
07.03.2010 03:01 |
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Strafrecht
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Rechtsanwalt Alexander Stephens
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also folgener fall : ich bekamm post zu einer vorladung mit verdacht auf einbruch im bereich x , ich fuhr hin und hörte mit den vorwurf an , es hieß das ich verdächtigt werde im bereich x zwei einbrüche getätigt haben soll da eine zeugin gesehen habe wie mein auto in einem ort im bereich x raus und runter fuhr und es halt so aussah als würde ich die gegend auskundschaften. es war aber so das ich und meine damalige freundin aus purer langeweile durch die gegend fuhren und auch in vielen anderen orten waren , und auch im bereich x und wir sind auch in dem benannten ort wo wir gesehen worden ,wir haben aber weder einen einbruch oder sonst der gleiche getätigt . jetzt das große problem : als ich meine aussage macht gab ich eine andere freundin als als zeugin bzw. meine begleitung an , da meine damalige freundin schon vorbestraft is und auch noch schulden und so weiter "am arsch" hat . da dachte ich mir :wenn ich die als zeugin oder begleitung angebe ,dann werde ich doch noch mehr verdächtigt und denn auch noch verurteilt . so gab ich denn halt eine andere sehr gute freundin an , natürlich habe ich auch diese überredet für mich eine aussage zuschreiben ,da sie ja meine damalige freundin kannte und da ich mich auch mitderweile von dieser getrennt habe diese auch bestimmt nicht aussagen würde um mir eins auszuwischen, jetzt is mir das alles zuviel geworden da meine gute freundin jetzt mir verdächtigt wird und ich kein gutes gefühl habe , da sie ja die falsche zeugin ist . jetzt möcht ich am montag zur polizei und mich wegen anstifung zur falschaussage anzeigen( weil ich nicht möchte das meine gute freundin da irgentwie mit rein gezogen wird) jetzt ist nur das problem das doch meine ganze glaubwürdigkeit verfliegt wenn ich jetzt zugebe eine falsche zeugin angegeben zuhaben . jetzt denke ich wenn ich das mache und die richtige begleitung angebe , bin doch bestimmt stark tat verdächtig , obwohl ich da wirklich keinen einbruch getätigt habe ,aber auch keinen glaubwürdigen zeugen dafür habe . also wird mir da doch bestimmt angehangen und ich werde auch bestimmt deswegen angezeigt und so . jetzt sind meine fragen : wenn ich mich jetzte wegen anstieftung zur falschaussage selber anzeige ,was erwartet denn meine gute freundin ( die ja nur aus guten willen zu mir gehandelt hatte ) ? wie stehe ich jetzt da ? was könnte mich erwarten ? ich bin auch nicht vorbestrafft und total "sauber" .habe es auch nicht nötig irgentwo einzubrechen.nur meine begleitung is halt vorbestrafft und hat auch viele schulden , wo denn natürlich ein motiv da wäre , jetzt habe ich halt dieses große problem das wirklich nix gewesen war , aber ich halt keine vernünfige zeugin habe eher eine ein beleitung hatte der man das zutrauen kann . was erwartet mich ? schonmal danke im vorraus









