ich soll alle beobachten,kontrollieren mit wem sie was machen wohin sie fahren wer dabei ist , außerdem stellt er mich und meine tochter als lügnerin hin im jappyforum stellt er uns als perfekte opfer da die man eine runter hauen soll und kommentare loß lässt wie sollen aufpassen ist bald wieder we ,sollen uns nicht allein auf die straße trauen, ich habe mit keinem kontakt im haus haben uns ein garten genommen um ruhe zu haben wo wir die meiste zeit auch sind, bekommen besuch von ämter die annonyme schreiben gegen uns vorliegen haben wo das wohl meiner enkelin in gefahr sei weil nichts zu essen da wäre , sie keine sachen hat und kein spielzeug
was kann ich tun um es zu unterbinden was er macht
Antwort geschrieben am 16.07.2011 14:12:58 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Matthias Düllberg
Lindengraben 11, 44803 Bochum, Tel: 0234 300555, Fax: 0234 34734
Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 24
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indem Ihr Ex wiederholt unwahre Behauptungen über Sie, auch in der Öffentlichkeit und gegenüber Behörden äußerte, kann er sich wegen Verleumdung und übler Nachrede strafbar gemacht haben. Darüber hinaus schildern Sie Bedrohungstatbestände, die, sollten Sie diese ernst genommen haben, ebenfalls eine Strafbarkeit begründen würden.
Vor diesem Hintergrund ist es Ihnen möglich, sich an die örtliche Polizeidienststelle, oder Staatsanwaltschaft zu wenden, um dort Strafanzeige zu erstatten, mit der Folge, dass ein Verfahren gegen Ihren Ex eingeleitet würde, an dessen Ende ggf. eine Verurteilung stünde.
Selbstverständlich können Sie sich, sofern Sie dabei Schwierigkeiten haben, hierzu anwaltlicher Hilfe bedienen.
Neben diesen strafrechtlichen Aspekten besteht parallel die Möglichkeit, dass wiederholende Verhalten auf dem Zivilrechtsweg zu unterbinden.
Diesbezüglich haben Sie einen Unterlassungsanspruch, der gegebenenfalls im Wege einer einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden könnte, ansonsten im Klageweg durchzusetzen wäre.
Zudem besteht unter Umständen die Möglichkeit, vor dem Hintergrund des Gewaltschutzgesetzes, gegen Ihren Ex vorzugehen und ihm damit weitere Kontaktaufnahmen in strafbewehrter Weise untersagen zu lassen.
Bezüglich dieses Vorgehens ist Ihnen anzuraten, sich an einen vor Ort ansässigen Kollegen zu wenden und den Fall mit diesem ausführlich, gegebenenfalls unter Vorlage entsprechender Beweismittel, zu erörtern.
Im Rahmen dieser Erstberatung hoffe ich Ihnen Ihre erbetenen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt zu haben. Sollten sich auf Nachfragen ergeben, nutzen Sie bitte gern die für Sie kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichem Gruß
M. Düllberg
Rechtsanwalt
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