ich stehe vor einem amtsärztlichen termin zu verbeamtung zum widerruf. ich habe einen gleitwirbel im lendenbereich (nahezu beschwerdefrei). inwieweit könnte ich hier probleme bekommen? auch im hinblick auf die verbeamtung zur probe/auf lebenszeit. was kann passieren, wenn ich den gleitwirbel im termin verschweige und es bei der untersuchung herauskommt?
bitte keine antwort von frau astrid hein.
mit freundlichen grüßen
ein ratsuchender
Antwort geschrieben am 27.09.2011 16:05:31 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Till Seitel
Roßdörfer Straße 76 b, 64287 Darmstadt, Tel: 06151 / 15 91 448, Fax: 06151 / 15 91 443
Strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Ordnungswidrigkeiten
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Grundsätzlich steht ein Gleitwirbel im Lendenbereich, auch bei einer laufenden Behandlung, einer Verbamtung nicht entgegen. Die Verbeamtung auf Widderuf erfolgt gem. §§ 6, 10 BBG.
Bei der Verbeamtung wird letztlich im Rahmen der Gesundheitsprüfung geprüft, ob der oder die Betroffene erwartungsgemäß dauerhaft dienstfähig bleibt und nicht vorzeitig dienstunfähig wird. Dies ist naturgemäß eine Prognose, die vom zuständigen Amtsarzt vorgenommen wird und in dessen Ermessen steht. Es ist also auch von Interesse, für welche Position Sie verbeamtet werden sollen. Da es sich bei Ihnen um eine Verbeamtung auf Widerruf handelt, gehe ich davon aus, dass leichte Beschwerden im Lendenbereich einer Verbeamtung nicht entgegenstehen.
Die Untersuchung selbst unterscheidet sich kaum von einer Untersuchung durch ein Krankenhaus oder einen Hausarzt. Bei der Untersuchung, die sowohl den körperlichen als auch den seelischen Zustand erfasst wird in der Regel auch nach durchgeführten Therapien gefragt. Hier ist wahrheitsgemäß zu antworten. Sieht der Amtsarzt hier Aufklärungsbedarf, kann er mit dem behandelden Arzt Rücksprache halten. Ggf. kann auch eine Nachbehandlung angeregt werden. Sofern Ihre Ärzte eine positive Bestätigung erteilt haben, sollte Sie diese dem Amtsarzt zuleiten.
Werden aber Angaben zum Gesundheitszustand nicht wahrheitsgemäß gemacht, kann dies letztlich bis zur Entfernung aus dem Beamtentum geahndet werden, beziehungsweise ein Widerruf erfolgen. Manche Formulare sehen allerdings zeitliche Beschränkungen vor. In diesem Fall müssen Sie nur Angaben zu den Zeiträumen machen.
Abschließend lässt sich sagen, dass alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Die Rechtsprechung ist bei Beamten strenger als bei Angestellten
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Till Seitel
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