variabler Darlehensvertrag, EuriBor 3 Monate
12.02.2009 17:43 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht
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Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Darlehensvertrag im Jahre 2005 für den Kauf einer Eigentumswohnung abgeschlossen.
Von Beginn an bis heute besteht ein variabler Zinssatz mit der Raiffeisenbank, hierbei wird der Darlehenszinssatz nach dem EuriBor 3 Monate bei 0,25 Punkte Unterschied erhöht bzw. gesenkt werden soll.
Lt. Bank wurden einige Erhöhungen des EuriBor (d.h. also der EuriBor war über 0,25 Punkte gestiegen), nicht auf den Zinssatz des Darlehens angepasst - ob dieses von der Bank vergessen wurde oder welcher Grund dahinter steckt, ist mir nicht bekannt.
Durch die jetzige Zinsentwicklung (Finanzmisere) bin ich erstmalig in dieser Sache hellhörig geworden und habe mir die EuriBor-Zahlen und die zur Zinsberechung verwendeten durchschnittlichen EuriBor-Monatswerte angesehen. Dabei habe ich festgestellt, dass nach der letzten Erhöhung vom 24.06.08 diverse Zinssenkungen bis zum 31.12.08 nicht durchgeführt wurden.
Meine Fragen:
1.
Ist für die Bank, wenn der EuriBor 3 Monate vereinbart ist, zwingend vorgeschrieben die Zinssätze zu erhöhen bzw. zu senken? Gibt es hierzu ein bindendes Urteil?
2.
Welche Verjährung trifft zu?
3.
Die letzte Erhöhung war vom 24.06.08. Kann ich dann, wenn Punkt 1 eintritt die Zinssenkungen fordern, ungeachtet der eventuell in 2006/ 2007 von der Bank versäumten Zinserhöhungen oder kann die Bank hier eine Rückberechnung vornehmen unabhängig von der letzten schrifltichen Erhöhung vom 24.06.08?
Vielen Dank für die Informationen.
Mit freundlichen Grüßen









