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urlaubstage bei 20 std woche


| 08.12.2010 14:54 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Guido Matthes


| in unter 2 Stunden

hallo,

ich habe eine 20 std woche (teilzeit). ich arbeite an 4 tagen a 5 std. die 4 tage sind variabel.
im vertrag steht ich habe 24 tage Urlaub bei einer 6 tage woche. die vollzeitkräfte haben auch 24 tage.
nun meine fragen:

1. wieviel urlaub steht mir im jahr zu?

2. 24. und 25.12. hat unser kosmetikladen geschlossen. nun sieht meine chefin das so, dass dies 2 tage meine freien sind. ist das richtig? denn der 25.12. ist ein gesetzl. feiertag.

genau wie der 31.12. und der 1.1. da haben wir geschlossen und sie nimmt wieder an dass das meine 2 freien tage sind. d.h. ich muss vom 27.12.-30.12. die 4 tage arbeiten.

3. wieviel uralub darf sie mir abziehen wenn ich z.b. 1 woche urlaub nehme. 5 oder 6 tage? oder wirklich nur die 4 tage die ich tatsächlich arbeite?

4. steigert sich die urlaubsanzahl je älter man wird? ich bin nun 28 jahre alt.

wäre super wenn ich das noch vor weihnachten wüsste.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Woche
08.12.2010 | 15:28

Antwort

von

Rechtsanwalt Guido Matthes
421 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:

1.
Wenn Sie nur an 4 von 6 Tagen arbeiten, erhalten Sie 16 Urlaubstage im Jahr.

2.
Der 25.12. und der erste 01.01. sind gesetzliche Feiertage. An diesen Tagen erhalten Sie gem. § 2 EFZG Ihr Arbeitsentgelt, wenn an diesen Tagen (=Samstag) regelmäßig gearbeitet würde; Urlausbtage müssen für diese Tage nicht genommen werden, § 3 II BUrlG. Wenn Sie Samstags sonst nicht arbeiten, erhalten Sie an diesen beiden Tage keine Vergütung, da die Tage dann nicht als Werktage gelten; Sie müssen dann aber auch keinen Urlaub für diese Tage nehmen.

Für den 24.12. und 31.12. ist Erholungsurlaub zu nutzen, wenn Sie an Freitagen sonst regelmäßig arbeiten. Wenn Sie an Freitagen sonst nicht arbeiten, erhalten Sie an diesen beiden Tage keine Vergütung, da die Tage dann nicht als Werktage gelten; Sie müssen dann aber auch keinen Urlaub für diese Tage nehmen.

3.
Es dürfen 4 Urlaubstage abgezogen werden, an denen regelmäßig gearbeitet wird.

4.
Nach der gesetzlichen Regelung steigt die Urlaubsdauer nicht mit dem Lebensalter.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


Rechtsanwälte
Götz, Matthes & Wallhöfer
Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal

Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Fax: 0 23 33 / 83 33 89

www.so-geht-recht.de
www.rechtsanwalt-ennepetal.com

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Bewertung des Fragestellers 2010-12-08 | 18:31


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"der anwalt hat mich falsch verstanden. ich arbeite an 4 tagen mo-sa variabel. 2 tage in der woche habe ich frei, auch variabel. z.b. ich arbeite mi,do,fr,sa und mo und di habe ich frei. da variiert immer, wie beschrieben, ist unser laden am 24.12. und 25.12. (gesetl. feiertag) geschlossen. meine chefin nimmt diese 2 tage als meine freien tage. obwaohl der 25.12. feiertag ist. müsste ich nicht 1 tag zusätzlich frei haben. also den 24.12. und z.b. den 23.12. und der 25.12. ist sowieso frei? genauso wie der 31.12. und der 1.1.? in diesem fall z.b. 30.12. und 31.12. denn der 1.1. ist auch ein feiertag?"
Stellungnahme vom Anwalt: "Bei Missverständnissen besteht die Möglichkeit der kostenfreien Nachfrage nach den Nutzungsbedingungen. Leider wurde diese Möglichkeit vor Abgabe der Bewertung nicht genutzt.
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2010-12-08
2,6/5.0

der anwalt hat mich falsch verstanden. ich arbeite an 4 tagen mo-sa variabel. 2 tage in der woche habe ich frei, auch variabel. z.b. ich arbeite mi,do,fr,sa und mo und di habe ich frei. da variiert immer, wie beschrieben, ist unser laden am 24.12. und 25.12. (gesetl. feiertag) geschlossen. meine chefin nimmt diese 2 tage als meine freien tage. obwaohl der 25.12. feiertag ist. müsste ich nicht 1 tag zusätzlich frei haben. also den 24.12. und z.b. den 23.12. und der 25.12. ist sowieso frei? genauso wie der 31.12. und der 1.1.? in diesem fall z.b. 30.12. und 31.12. denn der 1.1. ist auch ein feiertag?


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Guido Matthes
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