urheberrechtsverletzung constantin Film vertrehten von Waldorf Anwälte
| 25.01.2010 20:55
| Preis:
***,00 € |
Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Habe von den Waldorfanwälten eine
Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Tauschbörsen(Wicki und die Starken Männer) bekommen und eine Aufforderung zur abgabe einer Unterlasungserklärung
meine frage :kann ich auch eine modifiezierte erklärung senden in dem explizit der Film angeben ist ,leider soll das schreiben bis 29,01,10 12:00 bei ihnen sein und ich bis 18:00 im Dienst bin.
Schreiben kann ich als pdf mailen
25.01.2010 | 21:27
Antwort
von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
643 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Auf das Abmahnschreiben müssen Sie auf jeden Fall reagieren, um zu vermeiden, dass der Anspruch im Einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemacht wird. Die hierbei auflaufenden Kosten sind - gerade bei den von Ihnen genannten RAen - nicht unerheblich.
Ob die
Abmahnung in der Sache begründet ist, kann von hier aus selbstverständlich nicht beurteilt werden.
Sie sollten jedoch keinesfalls die
Unterlassungserklärung in Eigenregie modifzieren, sondern dies durch einen Kollegen vornehmen lassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Nachfrage vom Fragesteller
25.01.2010 | 21:35
hallo
die modifizierte ist aus dem internet und was für koste entstehen bei übermahme
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
25.01.2010 | 21:42
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Es in der Sache völlig verfehlt, sich Muster von modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet zu bedienen.
Bitte überlassen Sie mir doch das Abmahnschreiben per E-Mail. Ich werde Ihnen dann einen Honorarvorschlag unterbreiten.
Ich betreue in der Zwischenzeit eine Reihe von Mandanten, die sich einer Abmahnung der RAe W aus M gegenübersehen.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth