Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 65 weitere Antworten zum Thema Verkäufer.
Vorwort:
Suche auf diesem Wege RA, der die Angelegenheit übernehme kann, Korrespondenz nur per Email, nicht per Briefpost! Rechtsschutzversicherung mit 150,- Eigenbeteiligung, der hier ausgelobte Betrag ist darauf anzurechnen.
-
Bestellung mit Vorauszahlung Angang März von Pfanze mit Pflanztopf und Zubehör.
Wird nach Mahnung von Lieferfrirme (Gärtnerei) als verschickt per 18.3. vom Verkäufer mitgeteilt. Am 19.3. kommt Pflanze an, sonst nichts. Verkäufer teilt nach mehrfachen Rückfragen mit, es seien gleichzeitig 2 Pakete gewesen und was nun mit dem fehlenden 2. Paket sei "ich weis nicht". Verkäufer kümmert sich um nichts (zu doof, zu faul, um sich u eine ordnungsgemässe Lieferung zu kümmern), 2. Paket ist immer noch nicht da, Pfanze steht im Weg und kann nicht eingepflanzt werden, ist also gefährdet zu vergammeln, Ersatzbeschaffung des nicht gelieferten Zubehörs ist nur sehr schwer (falls überhaupt) und/oder mit erheblichen Kosten möglich. Habe insgesamt 3 Arbeitstage für nix Frei genommen un zu Hause gesessen, weil sonst niemand annehmen könnte.
Bin stocksauer.
Wer bezahlt mir Zeit, Ärger, Aufwand, etc., selbst wenn ich das irgendwo anders auch auftreiben kann? (und die Anwaltskostensebstbeteiligung), also der Auftragnehmer da keine Anstrengunge zur Schadensminderung gemacht.
Mit DHL hab ich nichts zu tun, ist Sache des Lieferanten.
Vorausechnung 31.01.2011 EUR 127,- bezahlt.
Verkäufer ist ein ein Gärtnermeister in 15806 Zossen
--
-- Einsatz geändert am 23.03.2011 16:22:07
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:
