unterhaltsverpflichtet gegenüber studierenden Exmann?
Preis: 25,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Fachanwältin für Erb- und Familienrecht Anke Schüler
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
ich bin seit Februar 2011 getrennt lebend und möchte nun die Scheidung einreichen.
Ich habe bisher immer in teilzeit gearbeitet aber hätte jetzt die Möglichkeit in Vollzeit tätig zu werden. Da ich meinen Lebensunterhalt alleine bestreite würde ich das Angebot gerne annehmen aber nun tut sich folgende Frage auf:
1) Bin ich dann meinem zukünftigen Exmann zum
Unterhalt verfplichtet wenn er arbeitslos ist
bzw studiert und kein Bafög bekommt?
2) Wie lange müßte ich dann zahlen und
3) wieviel bei einem Nettoeinkommen von ca.
1800,- EUR?
4) Kann die Scheidung nach 1,5 Trennungsjahren
gleich vollzogen werden auch wenn mein noch
Ehemann nicht einwilligt?
Rahminfos zur Einschätzung:
allgemein:
- Ehe von 2005-heute (7 Jahre)
- in der Ehe war mein Mann arbeitslos bis auf 1
Jahr in dem er eine Tätigkeit mit ca. 800,-EUR
netto ausgeübt hat, die unterstützt wurde vom
Arbeitsamt)
- ich war die letzten 4 Jahre berufstätig in
teilzeit, davor in Ausbildung
Einkünfte:
ich: bei Vollzeit 1800,- netto
er: studiert seit Trennungsjahr Sommer 2011,
Nebenerwerb 400,- Basis Job
Ich hoffe sehr dass Sie mir weiterhelfen können.









