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unterhaltsverpflichtet gegenüber studierenden Exmann?


| 02.07.2012 12:04 |
Preis: 25,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Fachanwältin für Erb- und Familienrecht Anke Schüler


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich bin seit Februar 2011 getrennt lebend und möchte nun die Scheidung einreichen.

Ich habe bisher immer in teilzeit gearbeitet aber hätte jetzt die Möglichkeit in Vollzeit tätig zu werden. Da ich meinen Lebensunterhalt alleine bestreite würde ich das Angebot gerne annehmen aber nun tut sich folgende Frage auf:

1) Bin ich dann meinem zukünftigen Exmann zum
Unterhalt verfplichtet wenn er arbeitslos ist
bzw studiert und kein Bafög bekommt?

2) Wie lange müßte ich dann zahlen und

3) wieviel bei einem Nettoeinkommen von ca.
1800,- EUR?

4) Kann die Scheidung nach 1,5 Trennungsjahren
gleich vollzogen werden auch wenn mein noch
Ehemann nicht einwilligt?

Rahminfos zur Einschätzung:

allgemein:

- Ehe von 2005-heute (7 Jahre)
- in der Ehe war mein Mann arbeitslos bis auf 1
Jahr in dem er eine Tätigkeit mit ca. 800,-EUR
netto ausgeübt hat, die unterstützt wurde vom
Arbeitsamt)
- ich war die letzten 4 Jahre berufstätig in
teilzeit, davor in Ausbildung

Einkünfte:
ich: bei Vollzeit 1800,- netto
er: studiert seit Trennungsjahr Sommer 2011,
Nebenerwerb 400,- Basis Job

Ich hoffe sehr dass Sie mir weiterhelfen können.
02.07.2012 | 13:11

Antwort

von

Rechtsanwältin Fachanwältin für Erb- und Familienrecht Anke Schüler
49 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Fragen beantworte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung wie folgt.

Grundsätzlich sind Sie während des Getrenntlebens einander zum Unterhalt verpflichtet. Nach Ablauf des Trennungsjahres besteht für den Unterhaltsberechtigten eine Erwerbsobliegenheit.

Handelt es sich bei dem Studium Ihres Mannes um eine Erstausbildung und haben Sie zugestimmt, dass er die Ausbildung beginnt, so könnte es sein, dass Sie unterhaltspflichtig bleiben. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Die Tatsache, dass er sieben Jahre keine Ausbildung gemacht hat und sie plötzlich während der Trennungszeit beginnt, spricht meines Erachtens dafür, dass er sie selber finanzieren muss. Weiter Ausführungen hierzu sind im Hinbilck auf Ihren Einsatz zu weit führend.

1. Sollte Ihr zukünftiger Exmann nach dem Einsatzzeitpunkt (Tag der Rechtskraft der Ehescheidung)arbeitslos oder kein Bafög mehr erhalten trägt er das Risiko. Sie müssen aus diesem Grund keinen Unterhalt zahlen.

2. wenn Sie zum Unterhalt verpflichtet sind (was ich nicht annehme) müssen Sie Unterhalt zahlen bis die Ausbildung beendet ist. Ihr Mann ist verpflichtet sein Stundium zügig zu beenden.

3. Da ich nicht weiß, welche Abzugspositionen ( Fahrtkosten, private Altersvorsorge, Kreditverbindlichkeiten) Sie haben und wie hoch das Bafög Ihres Mannes ist, kann ich einen Unterhaltsanspruch nicht ausrechnen. Sie können mir die Daten mitteilen.

4. Grundsätzlich ist eine Scheidung nach einer einjährigen Trennung nur möglich, wenn beide Ehepartner geschieden werden wollen. Wenn nur ein Ehepartner die Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres will, muss das Gericht streitig entscheiden, d.h. Sie müssen vortragen, warum Sie die Ehe für gescheitert halten und an ihr nicht festhalten wollen und Ihr Mann muss vortragen, warum er die Ehe für nicht gescheitert ansieht. Dann entscheidet das Gericht darüber, ob die Ehe gescheitert ist. In der Regel ist es so, dass die Gerichte die Ehe als gescheitert ansieht, wenn ein Ehegatte nachvollziehbar vorträgt, dass er die Ehe als gescheitert ansieht.

Sie können also relativ sicher sein, dass Ihre Ehe auch geschieden wird, auch wenn Ihr Mann einen Gegenantrag stellt.


Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Schüler
Rechtsanwältin




Nachfrage vom Fragesteller 02.07.2012 | 13:38

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Hier zur Klärung zu Punkt 3:
Ich habe bei Aufnahme der Vollzeitstelle nur Umzugskosten. Kreditverbindlichkeiten u. Altersvorsorge habe ich nicht. Fahrkosten wären nur in den ersten Monaten in der aber die Ehe noch nicht geschieden ist. Mein Mann bekommt die nächsten 1,5 Jahre kein Bafög da es keine Erstausbildung ist - darum arbeitet er auf 400 EUR Basis nebenbei und wohnt bei seinen Eltern. Im Moment verlangt er keinen Unterhalt da ich ja nur 800 EUR netto verdiene. Mir ging es darum zu wissen ob er nach der Scheidung mit Unterhaltsforderungen kommt und ich dann praktisch noch weniger zum Leben habe mit einer Vollzeitstelle als jetzt. Aber ich denke dass haben Sie gut beantwortet und ich gehe davon aus dass er keinen Anspruch hat. Danke auch für die Beantwortung der Scheidungsfrage auch wenn es mich etwas beunruhigt da ich nicht weiß wie ich die Ehe als gescheitert erklären soll (gibt es da Links?)wir haben uns vor 13 Jahren mit 18 kennengelernt und nun einfach auseinandergelebt.

Vielen Dank für ihre Hilfe!

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 02.07.2012 | 15:00

Wenn es sich um keine Erstausbildung handelt, muss er sie selber finanzieren. Also aus diesen Grund haben Sie keinen Unterhaltsanaspruch zu befürchten.

Wenn Sie vortragen, dass Sie unter keinen Umständen mehr mit Ihrem Mann zusammenleben möchten und auf alle Fälle geschieden werden wollen, weil Sie die Ehe für zerrüttet halten, müsste das eigentlich reichen, weil zu einer Ehe immer zwei Personen gehören.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Schüler
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 2012-07-04 | 11:10


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"Sehr empfehlenswert auch und gerade wenn man nicht viele finanzielle Möglichkeiten hat."
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-07-04
5/5.0

Sehr empfehlenswert auch und gerade wenn man nicht viele finanzielle Möglichkeiten hat.


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Fachanwältin für Erb- und Familienrecht Anke Schüler
Siegburg

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