Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 27 weitere Antworten zum Thema Unterhalts.
meine tochter ist im januar 18 geworden.
durch das zusenden aller unterlagen des jugendamtes erfuhren wir,das der Unterhalt zum
01.01.2010 erhöht wurde.da wir in der türkei
leben,hat uns der brief des jugendamtes mit dem
hinweiss auf die erhöhung nicht erreicht.
der vater weigert sich nun ,die angefallene differenz zu zahlen.das jugendamt fühlt sich nicht mehr zuständig und das geld für einen anwalt fehlt auch.was können wir tun,das der vater die differenz doch zahlt?
vielen dank für alle tipps
Antwort geschrieben am 14.02.2011 11:20:46 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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da es offenbar seitens des Jugendamtes einen Unterhaltstitel gegeben haben müss, könnte dieser zur Vollstreckung gebracht werden.
Dieses wird aber nicht das Jugendamt mehr machen, sondern Ihre Tochter müsste diese Zwangsvollstreckung selbst in Auftrag geben. Zuständig wäre das Vollstreckungsgericht am Wohnort des Schuldners, also des Kindesvaters.
Hier sollten Sie daher alle Unterlagen von einem Anwalt prüfen lassen, der dann die notwendigen Schritte einleiten könnte. Auch für diese Zwangsvollstreckung kann Ihre Tochter Verfahrenskostenhilfe beantragen, wenn die Bedürftigkeit nachgewiesen. Bei Bedarf können Sie sich insoweit gerne an unser Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.02.2011 11:28:18
Vielen dank für ihre Antwort.
Gerne würde mine Tochter ihre Hilfe mit der
Verfahrenskostenhilfe annehmen.Wie könnn wir uns
an ihr Büro wenden?Ist das auch per email möglich?
Vielen dank
Vielen dank für ihre Antwort.
Gerne würde mine Tochter ihre Hilfe mit der
Verfahrenskostenhilfe annehmen.Wie könnn wir uns
an ihr Büro wenden?Ist das auch per email möglich?
Vielen dank
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.02.2011 11:31:03
Sehr geehrte Ratsuchende,
dieses ist auch per Email durchaus möglich. Die Email-Adresse finden Sie bei den Kontaktdaten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
dieses ist auch per Email durchaus möglich. Die Email-Adresse finden Sie bei den Kontaktdaten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 21.02.2011 14:37:13
Sehr geehrte Ratsuchende,
leider gibt es beim Gebühreneinzug offenbar Probleme, die Sie schnell beseitigen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
leider gibt es beim Gebühreneinzug offenbar Probleme, die Sie schnell beseitigen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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