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Frage geschrieben am 26.02.2009 07:18:30

unterhalt

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1879
ich bin seit 1995 gescieden und habe regelmässig Unterhalt bezahlt meine kinder sind 19 und 18jahre kann ich den Unterhalt an meine kinder überweisen oder steht das geld immer noch meiner ex-frau zu?und wenn ich die zahlung einstelle kann die kindesmutter den Unterhalt geltend machen da beide kinder in ihrem haushalt wohnen soweit ich informiert bin da ich keinen kontakt zu meinen kindern habe der von der kindesmutter strengstens verboten wird
mfgJ.E.


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 1.3.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 01.03.2009 00:41:19
Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
Breite Straße 147 - 151, 50667 Köln , Tel: 0221/2724745, Fax: 0221/2724747
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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich weise darauf hin, dass dies nur einer ersten Orientierung über die bestehende Rechtslage dient. Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Ende der Ausführung. Zu Ihren Fragen:

Ab dem 18. Lebensjahr sind die Kinder die Anspruchsinhaber des Unterhalts. Streng genommen müßten Sie das Geld sogar an die Kinder zahlen. Ausnahme: Die Kinder sind mit der Überweisung an die Mutter einverstanden.

Noch ein wichtiger Hinweis: Mit Vollendung des 18. Lebensjahres sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.

Mit freundlichen Grüßen
Fachanwalt für Familienrecht
Klaus Wille
www.anwalt-wille.de

Diese Ausführungen sind eine überblicksartige Darstellung. Die Beantwortung der Antwort ist in den Fällen, in denen die notwendigen Unterlagen (z.B. Verträge, Urteile) nicht vorlagen, eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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