Frage geschrieben am 26.02.2009 07:18:30
unterhalt
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1879mfgJ.E.
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Diese Antwort ist vom 1.3.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 01.03.2009 00:41:19 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
Breite Straße 147 - 151, 50667 Köln , Tel: 0221/2724745, Fax: 0221/2724747
Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Eherecht
Bewertungen: 159
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich weise darauf hin, dass dies nur einer ersten Orientierung über die bestehende Rechtslage dient. Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Ende der Ausführung. Zu Ihren Fragen:
Ab dem 18. Lebensjahr sind die Kinder die Anspruchsinhaber des Unterhalts. Streng genommen müßten Sie das Geld sogar an die Kinder zahlen. Ausnahme: Die Kinder sind mit der Überweisung an die Mutter einverstanden.
Noch ein wichtiger Hinweis: Mit Vollendung des 18. Lebensjahres sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Fachanwalt für Familienrecht
Klaus Wille
www.anwalt-wille.de
Diese Ausführungen sind eine überblicksartige Darstellung. Die Beantwortung der Antwort ist in den Fällen, in denen die notwendigen Unterlagen (z.B. Verträge, Urteile) nicht vorlagen, eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
www.anwalt-wille.
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