unklare Kündigungsfrist
02.05.2012 23:24 |
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Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt AWR Anwaltskanzlei Aljoscha Winkelmann Rechtsanwalt Winkelmann
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Guten Abend zusammen,
ich bin seit 4 Jahre bei meinem Betrieb beschäftigt gewesen und habe nun "endlich" gekündig. Ich habe diese am 11.04. per Post versendet und von der Post eine Annahmebestätigung, dass sie am 13.04. beim AG angekommen ist. Mein AV habe ich zum 15.05. gekündigt. Nun habe ich mit meinem AG zoff wegen der Kündigungsfrist. In meinem AV steht drin:
Der AV ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Die ersten 6 Monate der Beschäftigung sind PZ. Während der PZ kann das AV in den ersten 4 Wochen nach Einstellung mit einer gesetzlichen Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Die Beendigung des Anstellungsverhältnisses erfolgt für beide Vertragsparter mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende.
Nach Erfüllung der Voraussetzung hinsichtlich der Betriebszugehörigkeit gelten für den AG sowie für den AN die verlängerten Kündigungsfristen nach §622 BGB.
Meiner Meinung nach bezieht sich der letzte Absatz auf den gesamten §622. Es ist kein genauer Absatz genannt, somit gilt dann für mich Absatz 1. Mein AG sagt aber, dass meine KF nach Absatz 2 gilt.
IST DAS RICHTIG??? Im Vertrag steht nämlich überhaupt nichts von §622, Abs 2 SONDER NUR §622. Kann ich nun zum 15. kündigen oder MUSS NACH nach Absatz 2 gehen?
Falls ich doch im Recht sein sollte, benötige ich dann auch ein Schreiben eines Anwalts, welches ich selbstverständlich auch bezahlen werde.
Für eure Hilfe wäre ich sehr sehr danktbar. Es drängt nämlich ein wenig.
Grüßchen aus dem Ruhrgebiet.
Adam
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