Frage geschrieben am 26.10.2007 20:18:00
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 33032 Randnotizen:
1. Ich hatte im letzten Jahr meinen Führerschein bei einer Alkoholkontrolle verloren (erste Auffälligkeit, keine weiteren Dinge wie zu schnell fahren oder so. Ich war mit 1,3 Promille zu 9 Monaten Führerscheinentzug verurteilt. Die Beamten heute nachmittag machten einen Alkoholtest mit 10 Minuten Abstand, der nachwies, das ich Alkohol aufgebaut habe, was meine Aussage, dass ich erst nach dem Verlassen des Autos Wein getrunken habe glaubhaft machte (Formulierung der Polizei)
2. Kurz nachdem ich meinen Führerschein im Juli wieder hatte bin ich beim Einparken an ein Auto angefahren, das habe ich sofort der Polizei gemeldet, eben um den Verdacht der Fahrerflucht zu vermeiden. Ich weiß, das ist nur am Rande, aber vielleicht zeigt es, dass ich mich in einer Schadenssituation durchaus korrekt verhalte (damals war es Nacht und kein Zeuge da)
Laut Aussage der Polizei geht das Ganze jetzt zur Staatsanwaltschaft, die dann entscheidet ob Anklage erhoben wird. Die Schadenshöhe am anderen Fahrzeug kenne ich nicht. Es ist auch komisch dass der Fahrer sich nicht gleich bemerkbar machte ich bn ja nicht davongebraust sondern normal weitergefahren, war also durchaus einzuholen. Ich habe auch keine 1000 Meter später angehalten um Geld abzuheben. Ich weiß echt nicht, ob das andere Auto nicht bei mir angefahren ist...
Meine Fragen:
Gibt es eine Möglichkeit ein Verfahren dadurch abzuwenden, dass man mit dem "Unfallgegner" Kontakt aufnimmt, sich entschuldigt, zu einer gütlichen Einigung kommt und die Anzeige zurückgenommen wird?
Wie ist der übliche Verlauf in so einem Fall, womit muss ich rechnen?Macht es Sinn sehr früh einen Anwalt einzuschalten (ich habe keine Rechtsschutzversicherung)?
Ich habe den Vorfall nicht als Unfall wahrgenommen, sonst wäre ich stehen geblieben, es war ja hellichter Tag und Leute auf der
Straße.
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 26.10.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 26.10.2007 22:24:06
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist kein Antragsdelikt; sobald die Staatsanwaltschaft Kenntnis von der Tat erlangt, wird von Amts wegen ermittelt. Eine gütliche Einigung spielt nur im Rahmen der Einstellung des Verfahrens eine Rolle. Eine Rücknahme der Anzeige ändert nichts, an der Einleitung des Verfahrens.
Dass Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor, § 142 StGB.
Sie haben hier schlimmstenfalls mit einer Geldstrafe und der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen.
Entscheidend ist m.E., wie groß der Schaden war und ob Sie bemerken mussten, um so überhaupt den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu erfüllen.
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist in Ihrem Fall sehr wichtig, da nur dieser Akteneinsicht nehmen kann.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.10.2007 16:48:43
Danke für die Antwort. Werden am anderen Auto auch automatisch Spuren gesichert oder müsste das extra veranlasst werden und welche Kosten kommen da auf mich zu?
Danke für die Antwort. Werden am anderen Auto auch automatisch Spuren gesichert oder müsste das extra veranlasst werden und welche Kosten kommen da auf mich zu?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 29.10.2007 12:36:35
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Eine Spurensicherung in dem Sinne das Bilder von den Fahrzeugen angefertigt werden, findet nicht unbedingt statt. Die Polizei hat aber Ihr Fahrzeug in Augenschein genommen.
Die Kosten sind abhängig davon, ob das Verfahren frühzeitig beendet bzw. eventuell auch eingestellt wird.
Gerne unterbreite ich Ihnen ein Angebot außerhalb dieser Plattform.
Mit besten Grüßen
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Eine Spurensicherung in dem Sinne das Bilder von den Fahrzeugen angefertigt werden, findet nicht unbedingt statt. Die Polizei hat aber Ihr Fahrzeug in Augenschein genommen.
Die Kosten sind abhängig davon, ob das Verfahren frühzeitig beendet bzw. eventuell auch eingestellt wird.
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