uneheliches Kind - Unterhalt
11.05.2005 17:03 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
Hallo,
ich bin seit 12 Jahren verheiratet und habe zwei Kinder, 4 und 7 Jahre. Ich bin selbständig und habe derzeit wegen Firmengründung ein Einkommen von 2000 brutto, was durch die Kinderfreibeträge und St.Kl. 3 und Werbungskostenfreibeträge fast 2000 netto entspricht - Sozialversicherung wird nicht vom Gehalt abgezogen.
Meine Frau und ich haben Gütertrennung seit Anfang an. Meine Frau verdient 1800 Brutto, sprich fast 900 netto.
Vor ca. 1,5 Jahren habe ich ein Affäre mit einer alleinstehenden Frau angefangen, um gemeinsam Spass zu haben, ohne weitere Absichten und auch mit Kondomen geschützt. Eines Tages sagte sie mir, sie könne gar nicht schwanger werden seit ihrer Unterlaibsoperation (aufgrund einer 5-10 cm langen Narbe durchaus nachvollziehbar). Und ich bräuchte gar keine Kondome mehr.
Nun, letzten August sagte sie mir, sie sei doch schwanger und im Februar kam das Kind zur Welt. Anfangs sagte sie auch, sie erwarte nichts von mir, aber jetzt hat sie nachträglich meinen Namen als Vater angegeben und das Jugendamt hat sich daraufhin auch schon gemeldet, wahrscheinlich wegen Vaterschaftstest (was ja sehr wahrscheinlich eine Bestätigung sein wird).
Meine Fragen:
a) Was muss ich als Unterhaltsanspruch erwarten für das Kind? und sie?
b) In wiefern werden die Einkommen der letzten Jahre heran gezogen?
c) Wird das Einkommen meiner Frau angerechnet?
d) Werden Vermögenswerte wie Lebensversicherung, Fonds, Sparguthaben angerechnet und wegen der Firmengründung auch Schulden für Bürgschaften, Darlehen, Kredite gegengerechnet?
e) Werden meine ehelichen Kinder als "Unterhaltsberechtigte" angerechnet und meine Frau?
f) Muss die andere Frau separat auch Unterhaltsansprüche für sich geltend machen oder macht dies das Jugendamt gleich mit?
Und außerdem würde es mich interessieren, ob ich gerichtlich gegen sie vorgehen kann, da sie mich mit ihrer Aussage getäuscht hat, dass sie nicht schwanger werden könne, und unter welcher Bedingung ist sowas überhaupt möglich? Ohne diese Aussage wäre es nie dazu gekommen.
Trifft nicht Ihr Problem?
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