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unbezahlte Freistellung trotz Lohnpfändung


17.12.2010 23:16 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Hein




Sehr geehrte Damen und Herren,
besteht die möglichkeit der unbezahlten Freistellung ggffs für Elternzeit oder Zahlung über die Krankenkasse, wenn die Mutter z.b. an Krebs erkrankt ist, und die Betreuung des / der gemeinsamen Kind/er nicht gewährleisten kann? - Grundsätzlich wäre das möglich, & der Arbeitgeber sicherlich auch einverstanden. Im vorliegenden Falle liegen jedoch 2 Lohnpfändungen vor, steht dies der unbezahlten Freistellung im Wege?, b.z.w. welche möglichkeiten hätte man ggffs? gruß
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 103 weitere Antworten zum Thema:
Freistellung Lohnpfändung
Eingrenzung vom Fragesteller 17.12.2010 | 23:25
18.12.2010 | 05:28

Antwort

von

Rechtsanwältin Astrid Hein
181 Bewertungen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:

Grundsätzlich müssen Sie die Elternzeit sieben Wochen vorher beantragen. In Ausnahmefällen kann diese Frist verkürzt werden. Möglicherweise liegt bei Ihnen ein solcher Ausnahmefall vor.
Die Lohnpfändung ist kein Grund, warum die Elternzeit nicht gewährt werden darf. Während der Elternzeit ruhen das Arbeitsverhältnis und somit auch die Pfändung.

Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin





ANTWORT VON
Rechtsanwältin Astrid Hein
Unterbachern

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