Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Schadensersatzforderung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige bei folgendem Sachverhalt dringend ihre Hilfe:
Ich habe im Mai eine Probefahrt mit einem KFZ gemacht (vom freien Händler). Während der Probefahrt wurden diverse Extras des Fahrzeugs auf Funktion geprüft, u.a. auch die Scheinwerferreinigungsanlage.
Nach beendigung der Probefahrt wurde das KFZ wieder ordnungsgemäss abgestellt, mein Personalausweis wurde mir ausgehändigt. Die Sache war bis dahin für mich erledigt.
Nach 90 Minuten ruft mich der Händler an und behauptet, ich hätte am Wagen Teile abmontiert, die Scheinwerferreinigungsanlage würde fehlen.
Er brachte diese Geschichte zur Anzeige, die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt. (Ich hatte auch nichts anderes erwartet, da ich mir nicht zuschulden habe kommen lassen)
Nun bekomme ich heute Post von einem Rechtsanwalt, welcher vom Händler beauftragt wurde, die Reparaturkosten bei mir einzureiben, anderfalls drohe eine Klage auf Schadensersatz.
Frage: Wie muss ich mich nun verhalten?
Eine Rechtschutz habe ich zwar, nur nützt mir diese nichts, da so eine Geschichte nicht abgedeckt ist?
Ist es besser für mich, zu zahlen (1200 euro) und kommt das einem Schuldanerkenntnis gleich oder habe ich noch andere möglichkeiten?
Gruss
S.B.
Antwort geschrieben am 19.08.2011 18:52:33 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
sicherlich könnten Sie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Betrag zahlen, um Ruhe zu bekommen.
Aber wenn Sie sich nach Ihren Worten nichts haben zu schulden kommen lassen, warum wollen Sie dann etwas zahlen?
Weisen Sie die Forderung zurück.
Verweisen Sie auch auf das Strafverfahren. Dort dürfte ja festgestellt worden sein, dass Sie nichts gemacht haben.
Die Gegenseite müsste beweisen, dass Sie etwas abgebaut hätten. Wie diese Beweis gelingen sollte, wenn Sie nichts gemacht haben, ist schleierhaft.
Ob der Rechtsschutzversicherer einstandspflichtig ist, kann erst nach Vertragsprüfung beurteilt werden. Wahrscheinlich wird er aber nicht eintreten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 19.08.2011 18:57:10
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
wie weise ich die Forderung zurück?
Ist es ratsam, das ganze doch einem RA zu übergeben?
Gruss
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
wie weise ich die Forderung zurück?
Ist es ratsam, das ganze doch einem RA zu übergeben?
Gruss
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 19.08.2011 19:44:30
Sehr geehrter Ratsuchender,
schriftlich brauchen Sie nur erklären, dass schon die STA festgestellt hat, dass Sie nichts gemacht haben und deshalb nicht zahlen werden.
Da die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, würde ich empfehlen, ebenfalls einen Rechtsanwalt einzuschalten. Gerne können Sie dazu auf mich zurückkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Sehr geehrter Ratsuchender,
schriftlich brauchen Sie nur erklären, dass schon die STA festgestellt hat, dass Sie nichts gemacht haben und deshalb nicht zahlen werden.
Da die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, würde ich empfehlen, ebenfalls einen Rechtsanwalt einzuschalten. Gerne können Sie dazu auf mich zurückkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 22.08.2011 18:54:45
Die Bewertung ist nicht nachvollziehbar.
All Ihre Fragen wurden beantwortet, auch die Nachfragen. Diese bezogen sich auch nicht auf Verständnisfragen.
Wenn Sie den Mindesteinsatz bieten, erwarten Sie dann ein vorformuliertes Schreiben?
Die Bewertung ist nicht nachvollziehbar.
All Ihre Fragen wurden beantwortet, auch die Nachfragen. Diese bezogen sich auch nicht auf Verständnisfragen.
Wenn Sie den Mindesteinsatz bieten, erwarten Sie dann ein vorformuliertes Schreiben?
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwältin True-Bohle direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

