unbefristeter Mietvertrag und Mindestmietdauer
| 18.07.2012 19:42 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt LL.M. Stephan Rübben
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In meinem Mietvertrag steht folgendes:
§6: Mietdauer/Mietverhältnis
Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.12 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Mindestmietdauer beträgt jedoch 24 Monate. Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§7: Kündigung
Auf die Kündigung des Mietvertrages findet der §§573ff BGB Anwendung.
§8: Sollte eine Klausel unwirksam sein, so wird diese durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.
Ist diese Mindestmietdauer rechtlich wirksam oder kann der Mietvertrag mit der "normalen" gesetzlichen Frist noch innerhalb dieser Mindestmietdauer ganz normal gekündigt werden?
Trifft nicht Ihr Problem?
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