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Frage geschrieben am 30.01.2010 18:47:40

umstürzender Baum

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1657
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 20 weitere Antworten zum Thema Baum.

Guten Tag,

bin auf der Suche nach einen Anwalt der meinen Nachbarn unmissverständlich mit Fristsetzung auffordert einen Baum der infolge Schneelast droht auf meinen Schuppen oder mein Haus zu fallen, zu entfernen bzw. entfernen zu lassen.
Der Baum ist inzwischen schon über 30 Grad in Richtung meines Hauses geneigt, aber mein Nachbar weigert sich etwas dagegen zu unternehmen.
Ich befürchte, daß der Baum umfällt und Schaden am Haus oder am Schuppen anrichtet und ich auf den Kosten sitzen bleibe, abgesehen davon, daß sich an der Stelle auch ein Eingang ins Haus befindet und deshalb auch mit Personenschaden zu rechnen ist.
Bitte info und evtl. Angebot, wenn hier rechtliche Schritte angebracht sind.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 30.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 30.01.2010 20:34:47
Sehr geehrter Fragesuchender,


im Rahmen dieser Frag-einen-Anwalt Plattform möchte ich Ihnen auf Ihre Anfrage wiefolgt antworten:


Grundsätzlich rate ich Ihnen Ihren Nachbarn nachweislich auf die drohende Gefahr des umsturzgefährdeten Baumes hinzuweisen.

Dies sollten Sie schriftlich per Einwurfeinschreiben ( am besten den Inhalt des Briefs von einem Zeugen lesen lassen). So kann sich Ihr Nachbar im Falle eines Schadens nicht herausreden und behaupten er hätte von der drohenden Gefahr nichts gewusst. Bitte dokumentieren Sie die Gefährdung mit Fotos.

Grundsätzlich haftet Ihr Nachbar für Schäde die von seinem Grundstück ausgehen - er müsste also im Fall der Fälle für den entstandenen Schaden aufkommen bzw. sofern Ihr Nachbar eine Versicherung hat könnte diese den Schaden übernehmen. Jedoch besteht für diesen Fall natürlich auch die Möglichkeit, dass Ihr Nachbar nicht zahlungsfähig ist oder sich die Regulierung des Schadens in die Länge zieht bzw. schwierig gestaltet.


Im Rahmen der von Ihnen angesprochenen Personen-Gefahr ist es aber, so wie von Ihnen sicherlich ratsam präventiv gegenüber dem Nachbar vorzugehen.

Ich darf Sie daher bitten sich am Montag mit meiner Kanzlei in Verbindung zu setzen ( 0821 3494800, Augsburg). Ich darf Sie um Verständnis bitten, dass im Rahmen dieser öffentlichen Frage keinerlei Kostennoten etc. besprochen werden.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so empfiehlt es sich diese in der vorliegenden Angelegenheit in Anspruch zu nehmen.

Sollten vorab noch weitere Informationen gewünscht sein, so darf ich Sie bitten diese im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zu stellen.


Mit freundlichen Grüßen aus Augsburg

Michael Bauer
Rechtsanwalt



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