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üble nachrede/verleumdung


23.01.2012 04:44 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 2 Stunden

sehr geehrte rechtsanwältin

ich habe ihnen schon einmal geschrieben.
gestern war ich bei der polizei und wollte anzeige erstatten wegen üble nachrede und verleumdung.

mein freund teilte mir ja per sms mit das er von ein paar leuten gesagt bekam das ich anschaffen gehen würde,aber die namen nannte er mir nicht.
die polizei will deswegen nichts machen,was soll ich denn jetzt tun?
mein freund redet nicht mehr mit mir,ich habe ihn versucht telefonisch zu erreichen er geht nicht ran und wenn ich ihm sms schreibe antwortet er mir nicht.

ich kann und will nicht auf mir sitzen lassen das irgendwelche leute zu meinem freund dinge behaupten wie ich würde anschaffen gehen,das geht mir an die psysche,da ich eh schon labil bin,da ich schon vor meinem freund eine schlimme zeit hinter mir habe mit einem anderen partner.

danke schonmal für ihre weitere hilfe.

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 46 weitere Antworten zum Thema:
üble
23.01.2012 | 05:50

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1126 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,


Sie haben noch die Möglichkeit schriftlich bei der Staatsanwaltschaft den Strafantrag zu stellen, nachdem die Polizei die Aufnahme des Antrages offenbar abgelehnt hat.

Dazu müssen Sie den gesamten Sachverhalt schriftlich darlegen und an die Staatsanwaltschaft per Post übermitteln oder dort direkt abgeben.

Dazu gehört der genaue Wortlaut der sms, die Sie, wenn möglich, ausdrucken und dem Antrag beifügen.

Weiter ist der Name und die Anschrift Ihres Freundes zu nennen.

Da Ihr Freund die Namen nicht nennt, werden Sie den Antrag gegen Unbekannt stellen müssen.

Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, werden Sie auch Mitteilung von der Staatsanwaltschaft erhalten.

Die Staatsanwaltschaft wird Ihnen ein Aktenzeichen mitteilen, unter welchem der Vorgang geführt wird. Mit diesem Aktenzeichen kann auch zu gegebener Zeit Akteneinsicht beantragt werden. Diese erfolgt in der Regel über einen Rechtsanwalt, den Sie dann damit beauftragen können.

Sie können sich damit über den jeweiligenn Stand des Verfahrens informieren.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

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