überhöhte Handwerkerrechnung
| 18.04.2012 20:25 |
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Bade
| in unter 2 Stunden
Hallo Frau oder Herr Anwalt/Anwältin
Wir haben folgendes Problem:
Durch eine Zeitungsannonce „Suche Arbeit aller Art u. a. Umbau, Trockenbau, Fliesen usw. Tel. 0177/XXXXXXX o. 0XXXX/XXXXXXX" habe ich einen polnischen Handwerker beauftragt, in unserer Wohnung ein kleines Badezimmer zu renovieren.
Das Bad ist 4 qm groß und sollte Fliese auf Fliese erneuert werden. Gleichzeitig sollte die Badewanne, die Toilette und das Waschbecken erneuert werden.
Diese sanitären Einbauten wurden von uns persönlich gekauft und bezahlt.
Der Handwerker hat diese Teile nur abgeholt.
Als Preis haben wir 15,-€ die Stunde vereinbart und als Arbeitszeit nannte er Dienstag 3 Stunden Badewannen-Abbruch, Mittwoch, Donnerstag + Freitag.
Am Samstag sollte das Bad fertig renoviert worden sein. Allerhöchstens betrug dafür der Arbeitslohn 405,- € und darauf erfolgte meine Zusage.
Er gab uns eine Visitenkarte auf der H & G Bau stand und eine Adresse, die sich später als Kosmetikstudio von seiner Frau rausstellte.
Bis dahin dachten wir uns, es wäre alles in Ordnung, was er auch versicherte.
Doch dann kam das böse Erwachen. (Der Handwerker selbst renovierte gar nicht sondern er hatte einen Angestellten, der die ganze Arbeit machte und nicht fertig wurde). Ich monierte täglich und wurde von einem auf den anderen Tag vertröstet.
Montagabend der nächsten Woche habe ich ihn am Telefon gesprochen und er sicherte mir zu, daß am Dienstag die Arbeiten endgültig abgeschlossen sind und er mir den Montag und den Dienstag nicht berechnen würde.
Als wir Dienstagabend in die Wohnung kamen, fanden wir ein Bad vor, daß fluchtartig verlassen wurde. Die Toilette war ohne Schrauben aufgesetzt und die
Fliesen waren nicht mit Silikon abgedichtet usw. und die Wohnungsschlüssel hat er bis heute nicht zurückgegeben. Wir haben uns dann noch einmal in der Wohnung getroffen und ich sagte ihm, daß er nur Geld bekommt (damals wusste ich noch nicht, wie hoch seine Forderungen waren!) wenn er seine Arbeiten nachträglich korrekt ausführt, was er dann ablehnte!!
Nun hat er eine Rechnung über 1.250,- € geschickt, die auf den Namen seiner Frau lautet (die lt. Handwerkskammer neben Kosmetik noch Gebäudereinigung + Raumausstatter angemeldet hat!) Er hat einfach 810,- € für Fliesenarbeiten eingesetzt (ohne irgendwelche Aufstellung) und 286,31 € für irgendwelches Material vom Bauhaus (wo lediglich Material für den Fliesenputz erforderlich war, das andere war noch alles vorhanden).
Das ist eine Frechheit und ich möchte, daß diesem Handwerker ins Handwerk gelegt wird und nicht noch andere Leute darauf reinfallen.
Bitte, helfen Sie mir dabei!
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