Frage geschrieben am 22.02.2010 17:01:42
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
tschechischer führerschein
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3020Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Antwort geschrieben am 22.02.2010 17:51:17 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Bewertungen: 536
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zu Ihrer Anfrage nehme ich auf der Grundlage der Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung:
1.
Grundsätzlich darf jeder mit einem tschechischen Führerschein in Deutschland fahren. Obwohl innerhalb der EU unterschiedliche Verkehrsregeln gelten, haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Führerscheine anzuerkennen, die in einem der Länder gültig ausgestellt wurden (EU-Richtlinie 91/439/EWG).
2.
Der Europäische Gerichtshof hat gesagt, daß ein in einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellter Führerschein im Inland nicht anerkannt werden müsse, wenn sich aufgrund der Angaben im Führerschein oder anderer vom Ausstellermitgliedstaat stammender unbestreitbarer Informationen feststellen lasse, daß der Führerschein unter Umgehung des Wohnsitzprinzips erlangt worden sei.
3.
Aus dem geschilderten Sachverhalt ist nichts zu entnehmen, was der Gültigkeit des Führerscheins entgegen stehen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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