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Frage geschrieben am 22.02.2010 17:01:42

tschechischer führerschein

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3020
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
habe mein Führerschein im märz 2005 in tschechien gemacht und 2009 umgeschrieben weil da ein fehler stand ( im führerschein) der wohnsitz war falsch eingetragen. jetzt ist aber richtig ,aber ich darf mit den Führerschein nicht fahren in deutschland ist das richtig.


Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich auf der Grundlage der Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung:


1.

Grundsätzlich darf jeder mit einem tschechischen Führerschein in Deutschland fahren. Obwohl innerhalb der EU unterschiedliche Verkehrsregeln gelten, haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Führerscheine anzuerkennen, die in einem der Länder gültig ausgestellt wurden (EU-Richtlinie 91/439/EWG).


2.

Der Europäische Gerichtshof hat gesagt, daß ein in einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellter Führerschein im Inland nicht anerkannt werden müsse, wenn sich aufgrund der Angaben im Führerschein oder anderer vom Ausstellermitgliedstaat stammender unbestreitbarer Informationen feststellen lasse, daß der Führerschein unter Umgehung des Wohnsitzprinzips erlangt worden sei.


3.

Aus dem geschilderten Sachverhalt ist nichts zu entnehmen, was der Gültigkeit des Führerscheins entgegen stehen könnte.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

tschechischer führerschein | Gesamtbewertung: 2.6/5 | Datum: 2010-02-24
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Bewertung: Fragesteller
ich keine antwort bekommen auf meine frage, ich weiss immer noch nicht ob ich in deutschland fahren darf. der landkreis sagt das ich nicht fahren darf.

Stellungnahme vom Anwalt:
Es gibt einen Spruch, der sich zur Zeit recht großer Beliebtheit erfreut. Er lautet: "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil." Und so ist es hier: Hätte die Fragestellerin die Antwort gelesen oder sich vorlesen lassen, hätte sie zwangsläufig erkennen müssen, daß ihre Frage in vollem Umfang mit einigen zusätzlichen Informationen beantwortet worden ist. Die Aussage der Fragestellerin "ich keine Antwort bekommen..." ist folglich falsch.


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