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habe mein Führerschein im märz 2005 in tschechien gemacht und 2009 umgeschrieben weil da ein fehler stand ( im führerschein) der wohnsitz war falsch eingetragen. jetzt ist aber richtig ,aber ich darf mit den führerschein nicht fahren in deutschland ist das richtig.Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 22.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 22.02.2010 17:51:17 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
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zu Ihrer Anfrage nehme ich auf der Grundlage der Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung:
1.
Grundsätzlich darf jeder mit einem tschechischen Führerschein in Deutschland fahren. Obwohl innerhalb der EU unterschiedliche Verkehrsregeln gelten, haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Führerscheine anzuerkennen, die in einem der Länder gültig ausgestellt wurden (EU-Richtlinie 91/439/EWG).
2.
Der Europäische Gerichtshof hat gesagt, daß ein in einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellter Führerschein im Inland nicht anerkannt werden müsse, wenn sich aufgrund der Angaben im Führerschein oder anderer vom Ausstellermitgliedstaat stammender unbestreitbarer Informationen feststellen lasse, daß der Führerschein unter Umgehung des Wohnsitzprinzips erlangt worden sei.
3.
Aus dem geschilderten Sachverhalt ist nichts zu entnehmen, was der Gültigkeit des Führerscheins entgegen stehen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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