Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 49 weitere Antworten zum Thema Telekom.
grüß Sie,
wir haben 2006 (als firma) flat-vertrag gemacht, in dem es heißt
"... vertrag kann jederzeit mit einer frist von 1 monat gekündigt werden"
weil die dsl-leistung bei uns extrem schwach ist und - seit kurzem - ein wettbewerber
deutlich mehr anbietet, wollen wir wechseln (nummern mitnehmen).
doch nun behauptet die telekom, wir hätten 2009 einen neuen tarif "beauftragt" -
und damit würden neue kündigungs-fristen gelten: 1 jahr!
richtig ist: seit 9/09 steht in den telekom-rechnungen ein kleinerer pausch-betrag.
und hinter "call&surf comfort" steht jetzt "(4)/" statt vorher "/t-isdn".
aber wir sind sicher, dass wir nicht "beauftragt" oder zugestimmt haben!
das haben wir der telekom auch gesagt + geschrieben und um beleg gebeten:
- für die angebliche "beauftragung" und
- für die (nicht erfolgte) "aufklärung" bzw. die (von uns nicht gegebene) zustimmung
zu den so gravierend geänderten vertrags-bedingungen / kündigungs-fristen.
klar: darauf geht T-kom gar nicht ein; zeigt sich aber überraschend kreativ im 'zeit-schinden':
die (absolut freundlichen) leute der service-hotline, versprechen rückruf - der nicht kommt.
in mails wird nur die angebliche "beauftragung" wiederholt und was in den AGB steht.
oder höflich um "noch ein wenig geduld" gebeten. - jedesmal ein anderer bearbeiter.
auch 'ne methode, um kunden an das unternehmen zu 'binden'!
ihn so lange hinzuhalten, bis der vertrag (nach telekom-wunsch) sowieso ausläuft.
gerichtliche klärung? - dauert noch länger.
und dann ? schadenersatz? - soll der kunde mal nachweisen.
sicher: anwaltliche schreiben hätten mehr gewicht; aber wohl auch keinen
zwingenden einfluss auf das verhalten der telekom - oder doch?
viele grüße
Antwort geschrieben am 06.12.2011 15:15:11 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Mikael Varol
Kurfürstendamm 125a, 10711 Berlin, Tel: 030 / 890 40 17, Fax: 030 / 890 40 29
Familienrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Strafrecht
Bewertungen: 32
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Ausführungen lediglich eine erste rechtliche Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben darstellen. Hierbei ist der Umfang meiner Beratung durch die gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG begrenzt.
Wenn Ich Sie richtig verstehe, ist Ihre einzige Frage, ob die Einschaltung eines Rechtsanwalts einen Einfluss auf das Verhalten der Telekom hat. Diese Frage kann ich aus meiner eigenen Tätigkeit mit einem „Ja" beantworten. In den Fällen, in denen ich mit der Telekom zu tun hatte lenkte diese nach meiner Einschaltung als Rechtsanwalt ein. Ob dies in Ihrem Fall auch so sein wird, kann ich nicht garantieren. Denn jeder Fall ist anders. Insbesondere ist ein Blick in die Vertragsunterlagen und Aufklärung des Zustandekommens des neuen Tarifs zu erkunden. Aber wenn Sie sich dagegen wehren wollen, insbesondere, weil Sie sich sicher sind, dass Sie keinen neuen Auftrag erteilt haben, dann bin ich Ihnen sehr gerne dabei behilflich. Wenn Sie tatsächlich keinen Auftrag erteilt haben, und die Telekom deswegen nichts schriftliches von Ihnen hat, dann stehen Ihre Chancen gut. Sehr gerne können Sie mich in dieser weitergehenden Angelegenheit auch beauftragen. Dank Email, Fax und Telefon stellt auch die Vertretung über größere Entfernung kein Problem dar.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in dieser Sache einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen konnte. Ich weise Sie darauf hin, dass Ihre Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung beantwortet wurde und eine endgültige Einschätzung der Rechtslage nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich ist. Die Antwort dient einer ersten rechtlichen Einschätzung. Dies kann jedoch eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen. Ich weise Sie zudem darauf hin, dass das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Mikael Varol
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