trafohaus der stadtwerke
30.05.2009 09:31 |
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Baurecht, Architektenrecht
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Rechtsanwalt Matthias Juhre
Hallo und guten Abend, ich bräuchte einen Rat.
Seit über 100 Jahren haben wir ein Grundstück bebaut mit einem MFH und einem EFH.
Ein schmaler Streifen beginnend bei rund 50 cm und weiter an den
Häuserfronten vorbei bis zu 3,20 Meter Breite gehört seit Jahren der Stadt und grenzt direkt an den Bürgersteig und zieht sich komplett durch den Vorgarten beider Haeuser rund 15 Meter lang.
Das Grundstück wird seit über 100 Jahren von uns begrünt und auch gepflegt. Auch der Bürgersteig wird im Winter von uns von Schnee und Eis befreit, obwohl das angrenzende Grundstück an den Bürgersteig wie oben beschrieben schmal beginnend und immer breiter werdend der Stadt gehört.
Seit wenigen Tagen ist an der breitesten Stelle nun ein sehr grosses Loch gegraben, weil hier die Stadtwerke ein Trafohaeuschen aufstellen wird.Wir haben bis heute keine Infos erhalten, sind auch nicht gefragt worden, unsere Bepflanzung ist weggeschmissen worden und unser Mieter des EFH droht schon mit Auszug wegen Hochspannung und allen anderen möglichen Gefahren.
Folgende Fragen beschäftigen mich:
1. Geht das so einfach ohne mich??
2. Auch einfach mitten rein in den Vorgarten? Wertminderung des EFH?
3. Welche Abstände muessen eingehalten werden?
4. Gibt es Gewohnheitsrechte oder ähnliches?
5. Lohnt sich zu wehren und wie?
Ein paar Ratschläge waeren toll.
Lieben Dank.
MG









