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Die Antwort war sehr nützlich und hat mir weitergeholfen.

Die Antwort zu dieser Bewertung finden Sie hier | 24.05 2013

Die Antworten waren fundiert, die bei den Antworten auftretenden Nachfragen wurden unkompliziert und schnell beantwortet, sehr zu empfehlen.

Die Antwort zu dieser Bewertung finden Sie hier | 24.05 2013

Ich bin mit der Antwort vollumfänglich zufrieden. Was aber, wenn sie falsch war? Haftet der Anwalt für seine Auskunft?

Die Antwort zu dieser Bewertung finden Sie hier | 24.05 2013

Mit der Beantwortung meiner Fragen bin ich sehr zufrieden: die Fragen wurden für mich fürs Erste in einer angenehmen Art verständlich und ausreichend tief beantwortet; ich kann Fr. Bellmann nur weiterempfehlen. MFG

Die Antwort zu dieser Bewertung finden Sie hier | 24.05 2013

Alles top. Kurze Frage, gute und klare Antwort. Spitze

Die Antwort zu dieser Bewertung finden Sie hier | 23.05 2013

Es ist richtig, ich hatte das verwechselt, ich gehe aber - sollte ich nichts gegenteiliges hören- davon aus das bei der öffentlichen Zustellung von Kündigungen der von ihnen genannte § 132 Abs.2 BGB maßgeblich ist Sollte das nicht so sein, bitte ich um Klarstellung zu einer kurzen Ergänzung hier im Portal. Meine Kernfrage, ob ich die Kündigung bei erfolgloser Zustellung auch am Gericht aushängen kann, wurde jedenfalls bislang nicht ganz klar beantwortet Ich gehe aber durch die Kette der Paragraphen mal davon aus, dass sich hier kaum Unterscheidungen zu Klagen und Schriftatücke finden werden

Die Antwort zu dieser Bewertung finden Sie hier | 23.05 2013

Die Ausführungen entsprachen meinen Erwartungen und enthielt sogar Verweise auf treffende BGH-Urteile. Meine Nachfrage wurde sehr rasch beantwortet. Jetzt beginnt der ungemütliche Teil: Die Amgelegenheit zu klären, ohne das gute persönliche Verhältnis zu verletzen.

Die Antwort zu dieser Bewertung finden Sie hier | 23.05 2013

Kurze, prägnante und schnelle Antwort. Auch die Nachfrage wurde zügig beantwortet.

Die Antwort zu dieser Bewertung finden Sie hier | 23.05 2013

Habe die Antwort gut verstanden, - auch wenn ich einmal nachfragen musste.

Die Antwort zu dieser Bewertung finden Sie hier | 23.05 2013

Die Antworten haben mir geholfen. Vielen Dank.

Die Antwort zu dieser Bewertung finden Sie hier | 23.05 2013

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