ich möchte einem harz4´ler finanziell mit einem darlehen unter die arme greifen. natürlich ist eine absicherung vorgesehen. es existiert eine betriebliche altersversorgung welche welche bereits auf den früheren arbeitnehmer nun als versicherungsnehmer übertragen wurde und zum tag xx.yy.2014 fällig wird. eine beleihung bzw. abtretung ist natürlich zum jetzigen zeitpunkt nicht möglich.
frage:
kann ich mit dem darlehensnehmer eine offene zession vertraglich abschliessen welche zum tag xx.yy.2014 des uneingeschränkten anspruchs des schuldners gegenüber der versicherung in kraft tritt? kann diese bereits vorab der versicherung zugestellt werden und ist die versicherung daran gebunden sie zu beachten?
oder gibt es eine andere gestaltungsvariante ?
vorab vielen dank für ihre rückantwort,
karlsruhers
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