ich habe folgendes Problem. Ich habe dummerweise im Internet an einem Lebesnprognosetest teilgenommen ohne allerdings zu lesen, dass man hierfür Euro 59,00 zahlen muß. Tage später bekam ich dann eine E-Mail Rechnung, ich war verwundert habe diese dann aber bezahlt. Erst dann habe ich mich im Internet schlau gemacht auf was ich hereingefallen bin. Das Internet ist voll von dieser Firma und Leuten die reingefallen sind. Auch der Verbraucherschutz und das Fernsehen hat sich eingeschaltet. Nun ich habe dann eine E-Mail an die kontoführende Bank dieses Unternehmens geschrieben mit folgendem Wortlaut:" Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Konto bei der ..... und habe eine ÜW getätigt auf das Konto...... der Xentria AG in Höhe von EUro 59,00 getätigt. Durch den Verbraucherschutz wurde mit mitgeteilt, dass diese Firma betrügerisch Geld übers Internet abrechnet. Bitte führen Sie die Gutschrift auf diesem Konto nicht durch. "
Das Geld kam dann prompt zurück.
Ich habe auch eine WIderrufsmail an Xentria AG geschrieben, die unbeantwortet blieb, Dieses alles war Ende August bis zum 1.9.2006.
Nun kommt der Rechtsfall!
Mit POst vom 28.11.06 kam ein Schreiben eines Anwaltes aus Frankfurt.
Betr. kreditgefährdende und rufschädigende Äußerungen
angeblich wurde der o.a. Fa. aufgrund meiner email vom 1.9.06 das Geschäftskonto geschlossen. Lt. Schreiben des Anwaltes bestand das Geschäftskonto aber noch im Oktober 2006. Die Firma hat mittlerweile einen neuen Namen. Die Xentria AG mußte dann eine einstweilige Verfügung beim Landgericht zwecks Kontoaufrechterhaltung beantragen. Hier wird ein Betrag von Euro 10.938,79 als Schaden angegeben.
Ich soll für diesen entstandenen Schaden in Regress genommen werden.
Ferner soll ich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, die wie folgt lautet:
1. es ab sofort zu unterlassen, gegenüber Dritten zu behaupten, die Fa. Xentria würde betrügerisch Geld übers Internet berechnen (Anmerkung: die Fa. gibt es nicht mehr)
2. für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der EInrede des Fortsetzungszusammenhanges und der Vorschrift des §343 BGB eine Vertragsstrafe von Euro 10.000,00 zu zahlen
3. die Kosten die durch Inanspruchnahme der Ra entstanden sind, nach Maßgabe einer 1,3 Geschäftsgebühr gemäß RVG zzgl. Auslagen und Mwst. aus einem Streitwert von Euro 10.000,00 zu tragen.
Sollte ich dieses nicht unterzeichnen, werde ich verklagt.
Es gibt in diesem gesamten Schreiben keine Aktenzeichen, keine Vollmachtserklärung (nur den Hinweis, dass dieser Anwalt Vollmacht hat), alle Daten stimmen irgendwie nicht. Ich bekam das Schreiben am 29.11.2006 aber die Frist war schon am 1.11.2006 abgelaufen.
Ein Anwalt aus Wismar in einem Forum, das sich zum größten Teil auf diese Firma Xentria AG bezieht, ist der Meinung dass dieses ein Serienbrief sein könnte.
Das Internet ist voll von Warnhinweisen und Mitteilungen bezüglich dieser Firma.
Deren Inkassofirma kommt auch aus Frankfurt, dieses machte auch den RA aus Wismar stutzig.
Nun gut, hätte ich geahnt was passiert, hätte ich wohl bezahlt.... ich wußte nicht, dass eine Bank eine Geschäftsverbindung kündigt, wenn sie eine email wie von mir erhalten...dann kann also jeder zu einer Geschäftskontokündigung auffordern per email!!!
Ich brauche also dringend Rat - die Frist is sowieso abgelaufen, alelrdings konnte ich diese auch nicht einhalten, das sie vier Wochen vor dem Datum des RA-SChreibens lag.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 7.12.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 07.12.2006 13:04:01 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
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