Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 32 weitere Antworten zum Thema Veranlagung.
Mein Mann und ich leben seit 11.2009 getrennt .Es geht um die Steuernachzahlung 2008 Vorauszahlung 2009.Wir waren bisher gemeinsam veranlagt und ich selbständig, mein Mann als minijob bei mir angestellt.
Zur Zeit zahlen wir in Raten die Steuerschuld gemeinsam. Er droht aber immer wieder, dies rückwirkend ändern zu lassen. Dann hätte ich fast die volle Steuerlast allein zu tragen. ebenso ist es mit den Verbindlichkeiten aus der gemeinsamen Geschäftstätigkeit. Er zieht sich da zurück, obwohl er maßgeblich das Geschäft betrieb und ich teilweise wegen der Kinder und Haushalt nur "der Strohmann" war.
Antwort geschrieben am 19.07.2010 21:40:11 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Florian Würzburg
Konsul-Smidt-Straße 8 p, 28217 Bremen, Tel: +49 421 4089 80 20, Fax: +49 421 4089 80 29
Steuerrecht, Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht
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die Wahl der Veranlagungsart (ob gemeinsam oder getrennt) ist jedem Ehepartner freigestellt. Das Finanzamt hat sich nach der Ausübung des Wahlrechts der Ehepartner zu richten. Wenn Ihr Mann also gegenüber dem Finanzamt die getrennte Veranlagung wählt, müsste sich dieses danach richten.
Allerdings ist seit vielen Jahren höchstrichterlich entschieden, dass sich aus dem Wesen der Ehe ergibt, dass ein Ehepartner dem jeweils anderen nicht finanziellen Schaden zufügen darf, solange er dadurch nicht eigene schützenswerte Interessen verfolgt.
Diese Regel kommt grundsätzlich auch bei der Frage der steuerlichen Veranlagung zur Anwendung.
Gegebenenfalls lässt sich der Anspruch auf Zusammenveranlagung auch gerichtlich durchsetzen. Ob dies notwendig und erfolgversprechend ist, hängt vom Einzelfall ab.
Übrigens beschreiben Sie bei den taktischen "Spielchen" Ihres Mannes einen Klassiker, den ich schon mehrmals in der Praxis erlebt habe.
Für eine Mandatierung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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