Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 118 weitere Antworten zum Thema Führungszeugnis.
wenn gegen meiner person ein strafverfahren wegen betrugs eröffnet wurde steht das im behördlichem führungszeugnis mfg-- Einsatz geändert am 17.11.2011 21:25:41
-- Einsatz geändert am 17.11.2011 21:30:12
-- Einsatz geändert am 17.11.2011 21:31:46
Antwort geschrieben am 17.11.2011 22:38:53 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jörg Salzwedel
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Internet und Computerrecht, Erbrecht
Bewertungen: 74
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gerne beantworte ich Ihrte Frage wie folgt:
Im Führungszeugnis stehen nur Einträge, wenn Verfahren abgeschlossen worden sind, nicht jedoch wenn diese sich noch im Ermittlungsverfahren befinden und noch kein Urteil gefällt worden ist (vgl. §§ 3,4 BZRG).
Erst nach Abschluss des Verfahrens könnte Ihre Betrugsssache in das Führungszeugnis eingetragen werden, abhängig vom ausgang des Verfahrens.
Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Salzwedel
Rechtsanwalt
kanzlei-salzwedel@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de
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