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Frage geschrieben am 19.07.2011 15:12:58

sozialversicherung Familienangehörige

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 570
Guten Tag,

ich betreibe seit kurzem ein kleines Einzelhandelsgeschäft. Meine Ehefrau hilft gelegentlich aus wenn ich keine Zeit habe.
Sie ist bis jetzt nicht sozialversicherungspflichtig angemeldet und es gibt auch keinen Arbeitsvertrag und auch keine Entlohnung. Wir haben keine Gütertrennung vereinbart. Ich möchte ausschließen mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten und daher nachfragen wie die Beschäftigung von Familienangehörigen in Kleinbetrieben geregelt ist und ob es irgendeiner Anmeldung bedarf.
Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.

mit freundlichen Grüßen


Antwort geschrieben am 19.07.2011 15:41:14
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Otto-von-Guericke-Str. 53, 39104 Magdeburg, Tel: 0391-6223910, Fax: 0391-6223966
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls eine Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.

Dies vorausgeschickt, gehe ich auf Ihre Frage wie folgt ein:

Auch wenn Ihre Ehefrau kein Entgelt von Ihnen erhält, sollten Sie eine Meldung zur Sozialversicherung für eine Beschäftigte ohne Entgelt vornehmen. Die Meldung ist an die letzte gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Ehefrau zu richten. Über diese Meldung erlangt dann Ihre Ehefrau auch für den Fall eines Arbeitsunfall Versicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft. Beiträge sind keine abzuführen, da Ihre Ehefrau keine Entlohnung erhält.

Nehmen Sie daher zur Krankenversicherung Ihrer Ehefrau Kontakt auf und bitte um Übersendung einer Beitragsmeldung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.

Mit freundlichen Grüßen


Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -

Tobias Rösemeier
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