123recht.net Rechliches WörterbuchAufhebungsvertragErlassvertrag. Durch ihn wird ein Schuldverhältnis beendet bzw. aufgehoben. Der einseitige Verzicht des Gläubigers ist unbeachtlich, erforderlich ist der zweiseitige Vertrag
123recht.net Rechliches WörterbuchDienstvertragEin Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den der eine Teil (Dienstverpflichteter) zur Leistung der versprochenen Dienste, und der andere Teil (Dienstberechtigter) zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet wird. Im Unterschied zum Werkvertrag, wo ein Erfolg geschuldet wird, ist der Schuldner beim Dienstvertrag nur zum Tätigwerden verpflichtet
123recht.net Rechliches WörterbuchEhevertragEine Möglichkeit zwischen Eheleuten, von dem gesetzlichen Güterstand abzuweichen
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