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123recht.net Rechliches Wörterbuch
Täter
Täter ist immer der Gärtner ;-). Ansonsten ist Täter, wer die Straftat selbst begeht (man spricht dann von einem unmittelbaren Täter), gemeinschaftlich mit einem anderen (Mittäter) oder wer sich dabei eines anderen als Tatwerkzeug bedient (mittelbarer Täter)

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Täter-Opfer-Ausgleich
(TOA) ist die Bemühung eines Täters nach einer Straftat, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen. Bei Erfolg kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gemäß § 153a StPO endgültig einstellen. Kommt es dennoch zu einer Hauptverhandlung, kann die Bemühung des Täters um einen TOA strafmildernd berücksichtigt werden, § 46a StGB

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Täterschaft
Täter ist, wer die Straftat selbst begeht (man spricht dann von einem unmittelbaren Täter), gemeinschaftlich mit einem anderen (Mittäter) oder wer sich dabei eines anderen als Tatwerkzeug bedient (mittelbarer Täter)

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