123recht.net Rechliches WörterbuchLeibrenteDie Leibrente ist ein Schuldverhältnis über einen längeren Zeitraum hinweg – man spricht von einem Dauerschuldverhältnis: Der Berechtigte der Leibrente (Gläubiger) kann für seine Lebenszeit regelmäßige Zahlungen oder andere Sachleistungen verlangen.
Die Gewährung von Leibrente erstreckt sich (im Zweifel) auf die Lebensdauer des Gläubigers (§ 759 BGB). Für den Vertrag über die Leibrente ist Schriftform Voraussetzung
123recht.net Rechliches WörterbuchParentelsystemBezeichnung für die Erbfolge nach Stämmen
123recht.net Rechliches WörterbuchRentenanpassungDie aktuelle Rentenhöhe wird jährlich zum 1. Juli der Veränderung der Löhne bzw. der Einkommensentwicklung angepasst. Die Anpassung erfolgt per Verordnung, die von der Bundesregierung erlassen wird und der Zustimmung des Bundesrates bedarf
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