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123recht.net Rechliches Wörterbuch
Mord
Mörder nach deutschem Strafrecht ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam, oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.


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Mörder
Mörder nach deutschem Strafrecht ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam, oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.


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Selbstmord
Eigentlich: Selbsttötung. Die freie und eigenverantwortliche Verwirklichung des eigenen Todeswunsches. Der Lebensmüde muss eine natürliche Einsichtsfähigkeit besitzen. Die Selbsttötung und Teilnahmen an einer Selbsttötung (Anstiftung, Beihilfe) sind in Deutschland straflos. Dies aber nicht, wenn der "Helfende" die eigentliche Tötungshandlung vornimmt (Tötung auf Verlangen) oder der Selbstmord durch Täuschung oder Drohung herbeigeführt wird.
Bei einer Garantenstellung haben Gerichte auch schon zu einer Unterlassungstäterschaft entschieden, wenn keine Rettungsaktionen für den Selbstmörder unternommen wurden.
In Verbindung mit einem Selbstmord kann auch unterlassene Hilfeleistung in Betracht kommen

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